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Sozialversicherung13 Min.02.07.2025
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Die Künstlersozialkasse (KSK): Der ultimative Guide für Kreative & Publizisten 2025

Sozialversicherungsbeiträge halbieren? Was für die meisten Selbstständigen wie ein unerfüllbarer Traum klingt, ist für viele Kreative und Publizisten in Deutschland Realität. Der Schlüssel dazu ist eine weltweit einzigartige Einrichtung: die Künstlersozialkasse, kurz KSK.

Doch der Weg in die KSK ist oft von Mythen, Unsicherheiten und komplexen Formularen geprägt. Wer darf überhaupt rein? Was sind die Voraussetzungen? Und was hat es mit der gefürchteten “KSK-Abgabe” für Auftraggeber auf sich?

Dieser ultimative Guide erklärt einfach und verständlich, wie die KSK funktioniert, wer davon profitiert und was Sie bei der Anmeldung beachten müssen.

Was ist die KSK und wie funktioniert sie?

Das Wichtigste zuerst: Die KSK ist keine Krankenkasse oder Versicherung. Sie ist eine Abteilung der Unfallversicherung Bund und Bahn. Ihre Aufgabe ist es, selbstständige Künstler und Publizisten in das gesetzliche Sozialversicherungssystem zu integrieren.

Das Prinzip dahinter ist genial und einfach: Die KSK agiert wie ein fiktiver Arbeitgeber.

  • Sie als selbstständiger Künstler zahlen – genau wie ein normaler Arbeitnehmer – nur rund die Hälfte Ihrer Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.
  • Die andere Hälfte, also den “Arbeitgeberanteil”, schießt die KSK dazu.

Dieser Zuschuss wird finanziert aus einem Beitrag des Bundes und der sogenannten Künstlersozialabgabe, die Unternehmen zahlen müssen, die künstlerische Leistungen verwerten.

Wer kann in die KSK? (Die Voraussetzungen)

Um von den Vorteilen der KSK zu profitieren, müssen Sie drei Hauptvoraussetzungen erfüllen:

  1. Sie üben eine künstlerische oder publizistische Tätigkeit aus. Der Begriff ist sehr weit gefasst. Dazu gehören nicht nur klassische Künstler, sondern alle, die kreativ oder journalistisch arbeiten. Beispiele sind:

    • Bildende Kunst: Maler, Bildhauer, Grafiker, Designer (Web, Print, Mode etc.)
    • Musik: Musiker, Komponisten, Sänger, DJs
    • Darstellende Kunst: Schauspieler, Tänzer, Moderatoren
    • Wort: Schriftsteller, Journalisten, Texter, Lektoren, Übersetzer
  2. Sie üben diese Tätigkeit erwerbsmäßig und nicht nur vorübergehend aus. Das bedeutet, die kreative Arbeit muss Ihr Hauptberuf sein, mit dem Ziel, dauerhaft Ihren Lebensunterhalt zu verdienen. Ein kurzfristiges Hobby oder ein Nebenjob qualifizieren nicht.

  3. Sie überschreiten das Mindest-Arbeitseinkommen. Um in der KSK versichert zu bleiben, müssen Sie ein jährliches Arbeitseinkommen von mehr als 3.900 Euro nachweisen (das entspricht 325 Euro pro Monat). Ausnahme: Berufsanfänger sind in den ersten drei Jahren ihrer Selbstständigkeit von dieser Grenze befreit.

Die andere Seite: Die Künstlersozialabgabe für Unternehmen

Dieser Punkt ist für alle Unternehmen wichtig, die mit kreativen Freelancern arbeiten. Jedes Unternehmen, das regelmäßig selbstständige Künstler oder Publizisten beauftragt (z.B. für Webdesign, Werbetexte, Firmenfotos), ist verpflichtet, auf die gezahlten Netto-Honorare eine Künstlersozialabgabe zu entrichten. Diese liegt aktuell bei ca. 5 %. Dies gilt unabhängig davon, ob der beauftragte Freelancer selbst in der KSK versichert ist oder nicht!

Der Anmeldeprozess (Kurz erklärt)

Die Aufnahme in die KSK erfolgt nicht automatisch. Sie müssen einen umfangreichen “Fragebogen zur Prüfung der Versicherungspflicht” ausfüllen und diesen zusammen mit Nachweisen Ihrer Tätigkeit (z.B. Verträge, Rechnungen, Arbeitsproben) bei der KSK in Wilhelmshaven einreichen. Der Prüfprozess kann oft mehrere Monate dauern.

Der administrative Start für Ihr kreatives Schaffen

Egal, ob Sie als Künstler oder Publizist in die KSK aufgenommen werden oder als klassischer Gewerbetreibender agieren – die Grundlage für jede offizielle selbstständige Tätigkeit ist die korrekte Anmeldung beim Finanzamt.

Gewerbo begleitet Sie genau bei diesem ersten, entscheidenden Schritt. Wir führen Sie einfach und verständlich durch den “Fragebogen zur steuerlichen Erfassung”, damit Sie von Anfang an eine saubere administrative Basis für Ihr kreatives Schaffen legen.

Wichtiger Hinweis & Quellen

Wichtiger Hinweis

Dieser Artikel dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Die Prüfung und Entscheidung über die Aufnahme in die Künstlersozialkasse obliegt allein der KSK selbst. Trotz sorgfältiger Recherche können wir keine Haftung für die Richtigkeit der Inhalte übernehmen.

Quellen

Die Informationen in diesem Artikel basieren auf den Veröffentlichungen der Künstlersozialkasse.