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Gründung11 Min.18.08.2025
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Die 5 größten Gründungs-Mythen in Deutschland (und was wirklich stimmt)

Die Welt der Startups und Gründer ist voll von gut gemeinten Ratschlägen, Erfolgsgeschichten und vermeintlichen Abkürzungen. Doch neben viel Wahrem halten sich auch einige hartnäckige Mythen, die bei Gründern für Verwirrung sorgen und sie im schlimmsten Fall Zeit, Geld und Nerven kosten können.

Wir räumen auf! Hier sind die 5 häufigsten Gründungs-Mythen in Deutschland und die Fakten, die Sie wirklich kennen müssen, um von Anfang an die richtigen Entscheidungen zu treffen.

Mythos 1: “Man braucht 25.000 €, um eine Firma mit Haftungsbeschränkung zu gründen.”

Dieser Glaube ist die größte Hürde im Kopf vieler Gründer.

Fakt: Falsch. Zwar benötigt eine klassische GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ein Stammkapital von 25.000 €, wovon bei der Gründung mindestens 12.500 € eingezahlt sein müssen. Aber der Gesetzgeber hat eine deutlich zugänglichere Alternative geschaffen: die UG (Unternehmergesellschaft), auch “Mini-GmbH” genannt. Eine UG können Sie theoretisch schon mit 1 € Stammkapital gründen und genießen trotzdem den vollen Schutz der Haftungsbeschränkung.

Mythos 2: “Als Selbstständiger kann man alles von der Steuer absetzen.”

Der Traum, jeden Restaurantbesuch und den neuen Laptop als Betriebsausgabe geltend zu machen, ist weit verbreitet.

Fakt: Leider nein. Die goldene Regel lautet: Ausgaben müssen immer eine klare “betriebliche Veranlassung” haben. Das bedeutet, sie müssen in einem direkten Zusammenhang mit Ihrer unternehmerischen Tätigkeit stehen. Für viele Ausgaben gibt es zudem klare Grenzen. So sind beispielsweise die Kosten für ein Geschäftsessen nur zu 70 % abzugsfähig und die private Nutzung eines Firmenwagens muss pauschal oder über ein Fahrtenbuch versteuert werden.

Mythos 3: “Eine GbR muss man schriftlich beim Notar gründen.”

Viele denken, für eine Teamgründung sei immer ein formaler Akt mit Anwalt oder Notar notwendig.

Fakt: Das Gegenteil ist der Fall und genau darin liegt die Gefahr. Eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) entsteht oft formlos, sogar unbewusst, sobald zwei oder mehr Personen beschließen, gemeinsam einen geschäftlichen Zweck zu verfolgen. Ein Handschlag genügt. Der Nachteil: Alle Gesellschafter haften unbeschränkt mit ihrem gesamten Privatvermögen für die Schulden der Firma.

Mythos 4: “Solange mein Umsatz gering ist, muss ich kein Gewerbe anmelden.”

Dies ist eine der gefährlichsten Verwechslungen im Gründungsbereich.

Fakt: Die Pflicht zur Gewerbeanmeldung hat absolut nichts mit der Höhe Ihres Umsatzes zu tun. Sie hängt allein von der Art Ihrer Tätigkeit ab (gewerblich oder freiberuflich). Sobald Ihre Tätigkeit gewerblich ist, müssen Sie sie ab dem ersten Tag und dem ersten Euro Umsatz anmelden. Der geringe Umsatz spielt nur bei der Kleinunternehmerregelung eine Rolle, die Sie von der Zahlung der Umsatzsteuer befreit – die Anmeldepflicht bleibt aber bestehen.

Mythos 5: “Man muss immer erst drei Mahnungen schreiben, bevor man rechtliche Schritte einleiten kann.”

Ein hartnäckiger Glaube, wenn es um unbezahlte Rechnungen geht.

Fakt: Rechtlich gesehen ist ein Kunde bei einem klaren Zahlungsziel auf der Rechnung (z.B. “zahlbar bis 31.08.2025”) bereits am ersten Tag nach Fristablauf in Zahlungsverzug. Sie könnten theoretisch sofort ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten. Das Senden von einer oder mehreren Mahnungen ist eine kaufmännische Gepflogenheit und meistens sinnvoll, um die Kundenbeziehung zu schonen, aber es ist keine zwingende rechtliche Voraussetzung.

Fazit: Wissen ist der beste Schutz

Die Fakten zu kennen, ist der erste Schritt. Der zweite und entscheidende ist, bei der Gründung von Anfang an alles richtig zu machen. Mythen und Halbwissen können zu teuren Fehlern bei der Anmeldung, der Wahl der Rechtsform oder den steuerlichen Pflichten führen.

Gewerbo hilft Ihnen, sich im administrativen Dschungel zurechtzufinden. Wir sorgen dafür, dass Ihre Gründung auf Fakten und nicht auf Mythen basiert, indem wir Sie sicher durch die offiziellen Anmeldeprozesse bei den Behörden führen.

Wichtiger Hinweis

Dieser Artikel dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Für eine verbindliche Beratung zu Ihrer spezifischen Situation wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Steuerberater oder Rechtsanwalt.