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Gründung12 Min.18.06.2025
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Stammkapital & Mindestkapital: Was du für GmbH, UG, GbR & Co. 2025 wirklich brauchst

Eine der ersten und wichtigsten Fragen, die sich jeder Gründer stellt, lautet: “Wie viel Geld brauche ich wirklich, um mein Unternehmen zu starten?” Die Antworten darauf sind oft verwirrend. Man hört von 25.000 € für eine GmbH, von der berühmten 1-Euro-UG, und dann wieder, dass man für ein Einzelunternehmen gar kein Kapital braucht.

Diese Verwirrung führt oft zu großer Unsicherheit bei der Wahl der passenden Rechtsform. Dieser Artikel schafft Klarheit. Wir zeigen Ihnen übersichtlich, welches Mindestkapital für die wichtigsten deutschen Gesellschaftsformen gesetzlich vorgeschrieben ist, was das für Ihre persönliche Haftung bedeutet und wie viel Kapital Sie wirklich einplanen sollten.

Der große Unterschied: Kapitalgesellschaften vs. Personengesellschaften

Um die unterschiedlichen Anforderungen zu verstehen, muss man zuerst das Grundprinzip kennen, das dahintersteht. Das Gesetz unterscheidet hauptsächlich zwischen zwei Arten von Gesellschaften:

Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, UG)

Hier ist das Unternehmen eine eigenständige “juristische Person”. Das entscheidende Merkmal ist die beschränkte Haftung. Die Gründer (Gesellschafter) haften im Normalfall nicht mit ihrem Privatvermögen. Genau aus diesem Grund verlangt der Gesetzgeber eine finanzielle Mindestausstattung – das sogenannte Stammkapital. Dieses Kapital dient als eine Art Sicherheitspuffer und Haftungsmasse für Gläubiger (z.B. Lieferanten oder Banken).

Personengesellschaften & Einzelunternehmen (z.B. GbR, OHG)

Bei diesen Rechtsformen gibt es keine Trennung zwischen Unternehmen und Inhaber. Die Gründer haften persönlich und unbeschränkt mit ihrem gesamten Privatvermögen. Da hier das private Vermögen der Inhaber als Sicherheit für Gläubiger dient, schreibt der Gesetzgeber kein separates Stammkapital für das Unternehmen vor.

Das Mindestkapital im Detail: Rechtsform für Rechtsform

Hier ist die Übersicht über die konkreten Anforderungen der gängigsten Rechtsformen:

Die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)

  • Gesetzliches Mindestkapital: 25.000 €
  • Sonderregel bei Gründung: Es reicht aus, wenn bei der Gründung zunächst nur die Hälfte, also mindestens 12.500 €, auf das Geschäftskonto eingezahlt wird. Die restliche Summe bleibt als Forderung der GmbH gegenüber ihren Gesellschaftern bestehen.
  • Einlagen: Das Stammkapital kann als Bareinlage (Geld) oder als Sacheinlage (z.B. Maschinen, Patente, Fahrzeuge) eingebracht werden. Sacheinlagen sind jedoch komplexer, da ihr Wert durch einen Sachgründungsbericht nachgewiesen werden muss.

Die UG (Unternehmergesellschaft / “Mini-GmbH”)

  • Gesetzliches Mindestkapital: Theoretisch nur 1 €.
  • Wichtige Pflicht: Die UG ist zur Thesaurierung verpflichtet. Das bedeutet, sie muss jedes Jahr 25 % ihres Gewinns zurücklegen und darf diesen Betrag nicht ausschütten. Diese “Sparschwein-Pflicht” gilt so lange, bis die Rücklagen zusammen mit dem ursprünglichen Stammkapital 25.000 € erreichen. Danach kann die UG in eine normale GmbH umgewandelt werden.
  • Einlagen: Die Gründung einer UG ist ausschließlich mit Bareinlagen möglich.

Das Einzelunternehmen

  • Gesetzliches Mindestkapital: 0 €
  • Entscheidender Punkt: Es gibt keine Trennung zwischen Geschäfts- und Privatvermögen. Der Inhaber haftet immer unbeschränkt mit seinem gesamten Privatvermögen für alle Schulden des Unternehmens.

Die GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)

  • Gesetzliches Mindestkapital: 0 €
  • Entscheidender Punkt: Alle Gesellschafter haften unbeschränkt, persönlich und gesamtschuldnerisch. “Gesamtschuldnerisch” bedeutet, dass ein Gläubiger sich aussuchen kann, von welchem Gesellschafter er die gesamten Schulden einfordert – unabhängig davon, wer sie verursacht hat.

Mehr als nur das Minimum: Ihr wahrer Kapitalbedarf

Ein häufiger Fehler von Gründern ist, das gesetzliche Mindestkapital mit dem tatsächlichen Finanzierungsbedarf zu verwechseln. Das Stammkapital ist nur eine rechtliche Größe. Ihr wahrer Kapitalbedarf ist oft deutlich höher.

Planen Sie unbedingt zusätzlich ein:

  • Gründungskosten: Diese liegen je nach Rechtsform zwischen einigen hundert (UG mit Musterprotokoll) und mehreren tausend Euro (komplexe GmbH-Gründung) für Notar, Gerichtsgebühren und Beratung.
  • Anlaufkosten: Die Kosten für die ersten 6-12 Monate, bis Ihr Unternehmen Einnahmen generiert, die die Ausgaben decken. Dazu gehören Miete, Gehälter, Marketing, Wareneinkauf und ein Puffer für Unvorhergesehenes.

Die richtige Wahl für Ihre Gründung

Die Wahl der Rechtsform und die damit verbundene Kapitalaufbringung ist eine der ersten und wichtigsten strategischen Weichenstellungen Ihrer Gründung. Sie definiert Ihr persönliches Risiko, Ihre finanziellen Möglichkeiten und das Ansehen Ihres Unternehmens im Geschäftsverkehr.

Nachdem Sie diese Entscheidung getroffen haben, beginnt der administrative Prozess. Gewerbo unterstützt Sie bei den nachfolgenden, entscheidenden Schritten wie der Gewerbeanmeldung und der steuerlichen Erfassung, damit Ihr Unternehmen – egal mit welchem Startkapital – auf einer soliden und korrekt gemeldeten Basis steht.

Wichtiger Hinweis & Quellen

Wichtiger Hinweis

Dieser Artikel dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Die Wahl der richtigen Rechtsform und die Planung des Kapitalbedarfs sind weitreichende Entscheidungen. Trotz sorgfältiger Recherche können wir keine Haftung für die Richtigkeit der Inhalte übernehmen. Bitte lassen Sie sich für Ihre spezifische Situation von einem qualifizierten Steuerberater oder Rechtsanwalt beraten.

Quellen

Die Informationen in diesem Artikel basieren auf den folgenden gesetzlichen Grundlagen: