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HR & Mitarbeiter10 Min.12.08.2025
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Die Berufsgenossenschaft (BG): Pflicht für jeden Arbeitgeber (auch bei Minijobs!)

Sie haben Ihren ersten Mitarbeiter eingestellt, vielleicht einen Minijobber oder einen Werkstudenten? Herzlichen Glückwunsch zu diesem wichtigen Wachstumsschritt! Sie haben den Arbeitsvertrag aufgesetzt und die Anmeldung bei der Krankenkasse im Blick. Aber wussten Sie, dass Sie Ihr Unternehmen nun auch umgehend bei einer weiteren, sehr wichtigen Institution anmelden müssen?

Willkommen in der Welt der Berufsgenossenschaften (BG). Die Mitgliedschaft ist für fast alle Arbeitgeber in Deutschland eine Pflicht, die oft übersehen wird, aber im Schadensfall existenziell ist. Wir erklären, was die BG ist, wer sich anmelden muss und wie es funktioniert.

Was ist die Berufsgenossenschaft?

Die Berufsgenossenschaften sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland. Sie sind nach Branchen gegliedert (z.B. BG Bau, BG Handel, VBG für Verwaltungsberufe). Ihre Hauptaufgabe ist es, Arbeitsunfälle, Wegeunfälle (der Weg zur und von der Arbeit) und Berufskrankheiten zu verhüten und im Schadensfall die Folgen für die Arbeitnehmer abzufedern.

Es ist keine Versicherung, die Sie sich aussuchen können – sie ist für Arbeitgeber gesetzlich vorgeschrieben.

Wer muss sich anmelden?

Die Regel ist einfach und weitreichend: Jeder Unternehmer, der mindestens einen Mitarbeiter beschäftigt, muss sein Unternehmen bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anmelden.

Dies schließt explizit auch folgende Beschäftigungsverhältnisse mit ein:

  • Minijobber
  • Werkstudenten
  • Auszubildende
  • Teilzeit- und Vollzeitkräfte

In einigen Branchen (z.B. im Gesundheitswesen oder Baugewerbe) besteht sogar eine Pflichtversicherung für den Unternehmer selbst.

Was leistet die BG und was kostet sie?

Die Berufsgenossenschaft bietet einen umfassenden Schutz, der Sie als Arbeitgeber von der direkten Haftung bei Arbeitsunfällen freistellt.

  • Leistungen für den Arbeitnehmer: Im Falle eines Arbeitsunfalls übernimmt die BG unter anderem die Kosten für:

    • Die medizinische Behandlung und Rehabilitation.
    • Das Verletztengeld (als Ersatz für das Krankengeld).
    • Umschulungen, wenn der alte Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann.
    • Verletztenrenten bei dauerhafter Minderung der Erwerbsfähigkeit.
  • Kosten für den Arbeitgeber: Die Beiträge zur Berufsgenossenschaft werden zu 100 % vom Arbeitgeber getragen. Die Höhe richtet sich nach den gezahlten Gehältern und der “Gefahrenklasse” Ihrer Branche. Ein Bürojob ist hier deutlich günstiger als ein Job auf dem Bau.

Wie und wo melde ich mein Unternehmen an?

Sie müssen als Unternehmer aktiv werden. Die Anmeldung erfolgt nicht automatisch. Sie müssen sich selbstständig und unverzüglich (in der Regel innerhalb einer Woche nach Unternehmensgründung bzw. Einstellung des ersten Mitarbeiters) bei der für Ihre Branche zuständigen BG anmelden.

Welche BG für Sie zuständig ist, können Sie über das kostenlose Servicetelefon der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) oder über deren Online-Portal herausfinden. Die Anmeldung selbst erfolgt dann meist über ein einfaches Online-Formular der jeweiligen BG.

Administrative Pflichten im Griff behalten

Die Pflicht zur Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft ist ein weiterer administrativer Schritt, der durch das Wachstum Ihres Teams automatisch ausgelöst wird. Er zeigt, wie wichtig es ist, von Anfang an einen klaren Überblick über alle unternehmerischen Pflichten zu haben.

Gewerbo hilft Ihnen, die Kernprozesse Ihrer Unternehmensverwaltung sauber zu managen. Eine korrekte initiale Anmeldung Ihres Unternehmens ist der erste Schritt, um von allen nachfolgenden Behörden und Institutionen korrekt eingestuft zu werden. Wir schaffen die administrative Basis, damit Sie den Kopf frei haben, wenn neue Pflichten wie die BG-Anmeldung auf Sie zukommen.

Wichtiger Hinweis & Quellen

Wichtiger Hinweis

Dieser Artikel dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Zuständigkeiten und Beitragssätze der Berufsgenossenschaften sind spezifisch. Trotz sorgfältiger Recherche können wir keine Haftung für die Richtigkeit der Inhalte übernehmen. Informieren Sie sich immer direkt bei der für Sie zuständigen Berufsgenossenschaft.

Quellen