7 % oder 19 %? Der richtige Umsatzsteuersatz für Kreative & Journalisten (2025)
Könnten Sie auf Ihre Rechnungen statt 19 % nur 7 % Umsatzsteuer aufschlagen und wären damit für Privatkunden deutlich günstiger? Oder könnten Sie bei Geschäftskunden Ihre Marge erhöhen? Für viele Kreative, Designer, Texter und Journalisten lautet die Antwort: Ja!
Der Unterschied zwischen dem Regelsteuersatz von 19 % und dem ermäßigten Satz von 7 % bei kreativen Dienstleistungen ist eine der am meisten übersehenen, aber lukrativsten Nischen im deutschen Umsatzsteuerrecht. Dieser Guide erklärt, wann Sie als Kreativer oder Publizist den reduzierten Umsatzsteuersatz rechtssicher anwenden dürfen.
Die Grundregel: Wann gelten 7 % Umsatzsteuer?
Das Umsatzsteuergesetz (UStG) ist hier auf den ersten Blick kompliziert, aber die Kernaussage ist einfach. Der ermäßigte Steuersatz gilt unter anderem für die “Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz ergeben”.
Einfach übersetzt bedeutet das: Immer dann, wenn Sie Ihrem Kunden primär Nutzungsrechte an einem von Ihnen geschaffenen, urheberrechtlich geschützten Werk verkaufen, können Sie den ermäßigten Satz von 7 % anwenden.
Praktische Beispiele: Was ist 7 % und was ist 19 %?
Die Abgrenzung ist in der Praxis entscheidend. Hier sind einige typische Fälle:
Fälle für 7 % USt (Verkauf von Nutzungsrechten):
- Ein Fotograf lizenziert ein von ihm erstelltes Foto für die Webseite eines Kunden.
- Ein Texter schreibt einen Blogartikel und räumt dem Kunden die Rechte zur Veröffentlichung ein.
- Ein Grafikdesigner entwirft ein Logo und überträgt die Nutzungsrechte daran an den Kunden.
- Ein Illustrator erstellt eine Grafik für ein Magazin.
- Ein Komponist lizenziert ein Musikstück für einen Werbespot.
Fälle für 19 % USt (Reine Dienstleistung):
- Eine Agentur erbringt eine reine Beratungsleistung (z.B. ein Marketing-Strategie-Workshop).
- Ein Webentwickler programmiert die rein technische Umsetzung einer Webseite (dies wird oft als “Werkleistung” und nicht als urheberrechtlicher Akt gesehen).
- Ein Fotograf wird für eine Hochzeit gebucht. Hier steht die reine Dienstleistung des Fotografierens vor Ort im Vordergrund, nicht die Einräumung von Nutzungsrechten.
- Ein Berater optimiert die SEO-Einstellungen einer Webseite.
Aus eigener Erfahrung: Der teure Standardfehler
Am Anfang meiner Selbstständigkeit habe ich aus reiner Unwissenheit und Vorsicht auf alle meine Rechnungen pauschal 19 % Umsatzsteuer aufgeschlagen. Als ich lernte, dass für die reine Lizenzeinräumung meiner Designs eigentlich nur 7 % fällig gewesen wären, war das ein Schock. Ich hatte meinen Kunden monatelang zu viel berechnet und hätte meine Angebote viel wettbewerbsfähiger gestalten können. Diese Erkenntnis hat meine Preisgestaltung von Grund auf verändert und war ein wichtiger Schritt zur Professionalisierung.
So weisen Sie es auf der Rechnung korrekt aus
Um gegenüber dem Finanzamt auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie Ihre Leistung auf der Rechnung präzise beschreiben. Es muss klar werden, dass Sie Nutzungsrechte einräumen.
Beispiel-Formulierung für eine Rechnungsposition:
Einräumung der ausschließlichen, zeitlich und räumlich unbeschränkten Nutzungsrechte am Logo-Design gemäß Angebot vom [Datum] (Anwendung des ermäßigten Steuersatzes gem. § 12 Abs. 2 Nr. 7c UStG)
Professionalität von Anfang an
Die Kenntnis und korrekte Anwendung von spezifischen Steuersätzen ist ein klares Zeichen von hoher Professionalität und einer sauberen administrativen Führung. Sie zeigt, dass Sie Ihr Geschäft im Griff haben.
Gewerbo legt das Fundament für diese Professionalität. Mit einer korrekten steuerlichen Erfassung und einem klaren System für Ihre Gründungsdokumente starten Sie von Anfang an mit der administrativen Ordnung, die für eine fehlerfreie Buchführung und die Anwendung der richtigen Steuersätze unerlässlich ist.
Wichtiger Hinweis & Quellen
Wichtiger Hinweis
Dieser Artikel dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine steuerliche Beratung dar. Die Abgrenzung zwischen 7 % und 19 % Umsatzsteuer ist ein komplexes Thema und sollte im Zweifelsfall immer mit einem qualifizierten Steuerberater besprochen werden. Trotz sorgfältiger Recherche können wir keine Haftung für die Richtigkeit der Inhalte übernehmen.
Quellen
- § 12 UStG - Umsatzsteuergesetz: Der Paragraph, der die Steuersätze und die Anwendung des ermäßigten Satzes regelt.
- UrhG - Urheberrechtsgesetz: Definiert, was ein urheberrechtlich geschütztes Werk ist, auf dessen Rechteübertragung die 7 % USt anwendbar sind.
