Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR): So ermittelst du deinen Gewinn richtig (2025)
Am Ende eines Geschäftsjahres steht für jeden Selbstständigen eine zentrale Frage im Raum: “Wie hoch war mein Gewinn?” Die Antwort darauf ist die Grundlage für Ihre Steuererklärung. Für die meisten Gründer, Freiberufler und kleinen Unternehmen gibt es dafür eine stark vereinfachte Methode: die Einnahmen-Überschuss-Rechnung, kurz EÜR.
Doch wer darf diese einfache Methode nutzen? Was ist das entscheidende Prinzip dahinter? Und was muss in das offizielle Formular für das Finanzamt eingetragen werden? Dieser Guide erklärt alles, was Sie wissen müssen.
Was ist die EÜR und wer darf sie nutzen?
Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist, wie der Name schon sagt, eine simple Gegenüberstellung all Ihrer Einnahmen und Ausgaben. Die Formel lautet:
Betriebseinnahmen - Betriebsausgaben = Gewinn (oder Verlust)
Im Gegensatz zur komplexen doppelten Buchführung mit Bilanz ist die EÜR deutlich einfacher und weniger aufwendig. Sie darf von folgenden Unternehmern genutzt werden:
- Alle Freiberufler: Unabhängig von ihrem Umsatz oder Gewinn können Freiberufler (Ärzte, Anwälte, Künstler, Berater etc.) ihren Gewinn immer per EÜR ermitteln.
- Gewerbetreibende, die bestimmte Grenzen nicht überschreiten: Eingetragene Kaufleute und Gewerbetreibende dürfen die EÜR anwenden, solange sie nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet sind. Diese Pflicht entsteht erst, wenn Sie eine der folgenden Grenzen überschreiten:
- Mehr als 600.000 € Umsatz pro Jahr ODER
- Mehr als 60.000 € Gewinn pro Jahr.
Solange Sie unter beiden Grenzen bleiben, können Sie die EÜR nutzen.
Das Zufluss-Abfluss-Prinzip (Die goldene Regel der EÜR)
Das ist das wichtigste Prinzip, das Sie bei der EÜR verstehen müssen. Es besagt, dass Einnahmen und Ausgaben immer in dem Jahr steuerlich erfasst werden, in dem das Geld tatsächlich geflossen ist. Das Rechnungsdatum oder das Leistungsdatum sind dabei unerheblich.
- Zufluss-Prinzip (Einnahmen):
- Beispiel: Sie schreiben eine Rechnung im Dezember 2024. Der Kunde bezahlt diese aber erst im Januar 2025. Die Einnahme gehört somit steuerlich in das Jahr 2025.
- Abfluss-Prinzip (Ausgaben):
- Beispiel: Sie kaufen einen Laptop im Dezember 2024, überweisen das Geld aber erst im Januar 2025. Die Ausgabe gehört somit in das Jahr 2025.
(Eine Ausnahme gilt für wiederkehrende Zahlungen rund um den Jahreswechsel, z.B. Miete).
Die “Anlage EÜR”: Das offizielle Formular
Ihr Rechenergebnis übermitteln Sie dem Finanzamt nicht einfach formlos. Sie müssen es in ein offizielles Formular, die “Anlage EÜR”, eintragen und zusammen mit Ihrer Einkommensteuererklärung elektronisch über ELSTER einreichen.
Das Formular gliedert sich im Wesentlichen in diese Bereiche:
- Allgemeine Angaben: Ihre Stammdaten.
- Betriebseinnahmen: Hier listen Sie Ihre Umsätze auf, oft unterteilt in umsatzsteuerpflichtige und -freie Einnahmen.
- Betriebsausgaben: Der größte Teil. Hier werden die Ausgaben in verschiedene Kategorien aufgeteilt, z.B. Wareneinkauf, Personalkosten, Miete, Reisekosten, Abschreibungen (AfA) etc.
- Ermittlung des Gewinns: Am Ende rechnet das Formular automatisch Ihren steuerlichen Gewinn aus, den Sie dann in Ihre Einkommensteuererklärung (Anlage G oder S) übertragen.
Die Basis für eine saubere EÜR
Eine korrekte und lückenlose EÜR am Jahresende ist nur das Ergebnis einer sauberen und organisierten Belegsammlung während des ganzen Jahres. Wer seine Buchhaltung unterjährig pflegt, hat am Ende deutlich weniger Stress.
Gewerbo hilft Ihnen, die administrative Grundlage für Ihr Unternehmen von Anfang an richtig zu legen. Eine saubere Anmeldung bei den Behörden und ein klares Verständnis für Ihre Pflichten sind die beste Basis für eine geordnete Buchhaltung. So stellen Sie sicher, dass Sie alle Betriebsausgaben korrekt erfassen können und die spätere Gewinnermittlung und Steuererklärung massiv erleichtert wird.
Wichtiger Hinweis & Quellen
Wichtiger Hinweis
Dieser Artikel dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine steuerliche Beratung dar. Die Gewinnermittlung und die Erstellung einer Steuererklärung können je nach Geschäftsfall komplex sein. Trotz sorgfältiger Recherche können wir keine Haftung für die Richtigkeit der Inhalte übernehmen. Wir empfehlen bei Unsicherheiten dringend, die Hilfe eines qualifizierten Steuerberaters in Anspruch zu nehmen.
Quellen
Die Informationen in diesem Artikel basieren auf den gesetzlichen Grundlagen der deutschen Steuergesetze.
- § 4 Abs. 3 EStG - Einkommensteuergesetz: Die zentrale Rechtsgrundlage, die die Einnahmen-Überschuss-Rechnung definiert.
- ELSTER-Portal: Das offizielle Portal zur elektronischen Abgabe Ihrer Steuererklärungen inklusive der Anlage EÜR.