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Gründung12 Min.24.07.2025
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Freiberufler oder Gewerbe? Die wichtigste Entscheidung für deine Steuern (2025)

Es ist eine der ersten und finanziell folgenreichsten Entscheidungen, die Sie als Selbstständiger treffen müssen: Melde ich meine Tätigkeit als freiberufliche Tätigkeit oder als Gewerbe an? Die Antwort darauf entscheidet darüber, ob Sie Tausende von Euro an Steuern und Gebühren sparen oder zahlen müssen.

Doch die Abgrenzung ist oft eine rechtliche Grauzone, und das Finanzamt schaut bei der Einstufung sehr genau hin. Dieser Artikel erklärt die entscheidenden Vorteile des Freiberufler-Status, welche Berufe dazugehören und wie Sie bei der Anmeldung alles richtig machen.

Die Vorteile des Freiberufler-Status

Warum ist diese Unterscheidung so wichtig? Als anerkannter Freiberufler genießen Sie drei massive Vorteile gegenüber einem Gewerbetreibenden:

1. Keine Gewerbesteuer

Dies ist der größte finanzielle Vorteil. Freiberufler müssen auf ihren Gewinn keine Gewerbesteuer zahlen. Je nach Gemeinde und Hebesatz kann das eine jährliche Ersparnis von mehreren tausend Euro bedeuten.

2. Keine IHK-Mitgliedschaft

Freiberufler sind nicht verpflichtet, Mitglied in der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder einer Handwerkskammer (HWK) zu werden. Das erspart Ihnen die jährlichen Mitgliedsbeiträge.

3. Einfache Buchführung

Freiberufler dürfen ihren Gewinn immer mit der einfachen Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ermitteln, unabhängig von der Höhe ihres Umsatzes oder Gewinns. Gewerbetreibende werden ab bestimmten Grenzen zur aufwendigeren doppelten Buchführung und Bilanzierung verpflichtet.

Wer ist Freiberufler? (Die Katalog- und ähnlichen Berufe)

Das Einkommensteuergesetz (§ 18 EStG) definiert, wer zu den freien Berufen gehört. Man unterscheidet zwischen “Katalogberufen” und “ähnlichen Berufen”.

Katalogberufe sind klar im Gesetz aufgelistet. Dazu gehören unter anderem:

  • Heilberufe: Ärzte, Zahnärzte, Heilpraktiker, Physiotherapeuten.
  • Rechts-, steuer- und wirtschaftsberatende Berufe: Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer.
  • Technisch-wissenschaftliche Berufe: Ingenieure, Architekten, Chemiker.
  • Künstlerische & publizistische Berufe: Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Künstler, Schriftsteller.

Ähnliche Berufe sind nicht explizit im Gesetz genannt, werden aber von der Rechtsprechung als freiberuflich anerkannt. Die entscheidenden Kriterien sind hierbei, dass die Tätigkeit eine höhere Bildung erfordert, persönlich und eigenverantwortlich ausgeübt wird und eine schöpferische oder geistige Arbeit darstellt. Der klassische Graubereich ist hier der IT-Berater, der je nach genauer Tätigkeit und Qualifikation als Freiberufler oder als Gewerbetreibender eingestuft werden kann.

Der Moment der Wahrheit: Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Die finale Entscheidung, ob Ihre Tätigkeit als freiberuflich anerkannt wird, trifft Ihr zuständiges Finanzamt. Der entscheidende Moment ist das Ausfüllen des “Fragebogens zur steuerlichen Erfassung” nach Ihrer Gründung.

In diesem Formular müssen Sie Ihre Tätigkeit detailliert beschreiben. Diese Beschreibung ist die Grundlage für die Einstufung durch das Finanzamt. Profi-Tipp: Formulieren Sie Ihre Tätigkeitsbeschreibung präzise. Betonen Sie die beratenden, schöpferischen, wissenschaftlichen oder lehrenden Aspekte Ihrer Arbeit und vermeiden Sie Begriffe, die nach Handel oder gewerblicher Vermittlung klingen.

Die Weichen richtig stellen

Die korrekte Angabe Ihrer Tätigkeit im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ist entscheidend für Ihre Anerkennung als Freiberufler und hat direkte finanzielle Folgen für Ihr gesamtes Unternehmerleben.

Gewerbo führt Sie intelligent und verständlich durch genau diesen Fragebogen. Unsere Plattform hilft Ihnen, Ihre Tätigkeit präzise zu beschreiben und die Anmeldung beim Finanzamt korrekt durchzuführen. So stellen Sie die Weichen für Ihren steuerlichen Status von Anfang an richtig und maximieren Ihre Chancen auf die Anerkennung als Freiberufler.

Wichtiger Hinweis & Quellen

Wichtiger Hinweis

Dieser Artikel dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Die endgültige Entscheidung über Ihren Status als Freiberufler trifft ausschließlich Ihr zuständiges Finanzamt. Trotz sorgfältiger Recherche können wir keine Haftung für die Richtigkeit der Inhalte übernehmen. Wir empfehlen bei Unsicherheiten dringend, die Beratung durch einen qualifizierten Steuerberater in Anspruch zu nehmen.

Quellen

Die Informationen in diesem Artikel basieren auf den gesetzlichen Grundlagen der deutschen Steuergesetze.