Das Geschäftsführergehalt: Wie viel darf ich mir als GmbH/UG-Gründer zahlen? (2025)
Herzlichen Glückwunsch! Sie haben Ihre GmbH oder UG gegründet und sind damit nicht nur Unternehmer, sondern in der Regel auch der erste Angestellte Ihrer eigenen Firma: der Geschäftsführer. Doch nach der Freude über die Gründung stellt sich eine der wichtigsten und heikelsten Fragen: Wie viel Gehalt zahle ich mir eigentlich?
Diese Entscheidung ist keine reine Privatangelegenheit. Ein zu hohes, zu niedriges oder falsch strukturiertes Geschäftsführergehalt hat erhebliche steuerliche und rechtliche Konsequenzen. Ein unvorsichtiges Vorgehen kann vom Finanzamt als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) eingestuft werden – ein Fehler, der Sie teuer zu stehen kommen kann. Dieser Guide erklärt das entscheidende Prinzip der “Angemessenheit” und zeigt, worauf Sie achten müssen.
Gehalt vs. Ausschüttung: Der strategische Unterschied
Als Gesellschafter-Geschäftsführer haben Sie zwei Wege, Geld aus Ihrer Firma zu entnehmen:
Das Geschäftsführergehalt
Das Gehalt ist eine Vergütung für Ihre operative Tätigkeit als Geschäftsführer.
- Für die GmbH: Es ist eine Betriebsausgabe und senkt den zu versteuernden Gewinn (und damit die Körperschafts- und Gewerbesteuer).
- Für Sie privat: Es ist Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit und unterliegt der Lohnsteuer.
Die Gewinnausschüttung
Dies ist die Verteilung des Unternehmensgewinns an die Gesellschafter.
- Für die GmbH: Eine Ausschüttung erfolgt aus dem Gewinn, der nach Abzug aller Kosten (inkl. Gehälter) und nach Zahlung der Unternehmenssteuern übrig bleibt.
- Für Sie privat: Die Ausschüttung unterliegt der Kapitalertragsteuer (ca. 26-28 %).
Das Kernprinzip: Die “Angemessenheit” und der Fremdvergleich
Das Finanzamt prüft Geschäftsführergehälter von Gesellschaftern immer nach dem “Fremdvergleichsgrundsatz”. Die zentrale Frage lautet:
“Hätte die Firma einem externen Geschäftsführer, der nicht auch Gesellschafter ist, für dieselbe Tätigkeit unter denselben Umständen ein identisches Gehalt gezahlt?”
Kann diese Frage nicht mit “Ja” beantwortet werden, gilt das Gehalt (oder ein Teil davon) als unangemessen.
Checkliste: Kriterien für die Angemessenheit
Das Finanzamt bewertet die Angemessenheit anhand einer Gesamtschau. Wichtige Kriterien sind:
- Art und Umfang Ihrer Tätigkeit: Ihre Verantwortung, Ihre Arbeitszeit.
- Die Ertragslage des Unternehmens: Ein hohes Gehalt bei geringem Umsatz oder Verlusten ist ein Warnsignal.
- Branchenübliche Gehälter: Was verdienen Geschäftsführer in vergleichbaren Unternehmen Ihrer Branche und Größe?
- Ihre Qualifikation und Erfahrung: Je qualifizierter Sie sind, desto höher darf das Gehalt sein.
- Das Verhältnis zu anderen Gehältern: Ihr Gehalt sollte in einem plausiblen Verhältnis zu dem Ihrer Mitarbeiter stehen.
Die große Gefahr: Die verdeckte Gewinnausschüttung (vGA)
Wird Ihr Gehalt als unangemessen hoch eingestuft, behandelt das Finanzamt den übersteigenden Teil als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA).
Die teuren Folgen:
- Der als vGA eingestufte Gehaltsteil wird nicht mehr als Betriebsausgabe anerkannt.
- Die GmbH muss auf diesen Betrag Körperschafts- und Gewerbesteuer nachzahlen.
- Die vGA wird bei Ihnen als Gesellschafter als Einkunft aus Kapitalvermögen behandelt und muss ebenfalls versteuert werden. Dies führt zu einer teuren Doppelbelastung.
Aus eigener Erfahrung: Der teure Anfängerfehler
In meiner ersten GmbH wollte ich mir anfangs ein sehr hohes Gehalt zahlen, um privat liquide zu sein. Mein Steuerberater hat mich zum Glück eingebremst und mir den Fremdvergleich erklärt. Er zeigte mir auf, dass ein Prüfer dieses Gehalt bei unserem geringen Anfangsumsatz sofort als verdeckte Gewinnausschüttung einstufen würde. Die Lektion: Das Geld gehört erst der Firma. Man muss strategisch planen, wie man es legal und steueroptimiert aus der Firma herausbekommt. Ein zu gieriges Anfangsgehalt ist der teuerste Fehler.
Die Basis für kluge Entscheidungen
Die Gründung einer GmbH oder UG ist der erste Schritt. Sie korrekt und rechtssicher zu führen – inklusive entscheidender Themen wie dem Geschäftsführergehalt – ist die laufende Herausforderung. Ein sauberer, schriftlicher Geschäftsführer-Anstellungsvertrag ist dabei die absolute Pflicht!
Gewerbo sorgt dafür, dass Ihre Gründung auf einer sauberen, professionellen Basis steht. Mit einer korrekten Anmeldung und einem klaren Verständnis für Ihre Pflichten, wie wir es vermitteln, legen Sie das Fundament für einen rechtssicheren Betrieb und vermeiden teure Fehler in der Geschäftsführung.
Wichtiger Hinweis & Quellen
Wichtiger Hinweis
Dieser Artikel dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Die Festlegung des Geschäftsführergehalts ist eine der wichtigsten und komplexesten steuerlichen Gestaltungsfragen. Sie sollte immer in enger Absprache mit einem qualifizierten Steuerberater erfolgen, um das Risiko einer verdeckten Gewinnausschüttung zu minimieren.
Quellen
- GmbH-Gesetz (GmbHG): Regelt die rechtlichen Grundlagen der GmbH und ihrer Organe.
- Körperschaftsteuergesetz (KStG): Enthält die Regelungen zur verdeckten Gewinnausschüttung in § 8 Abs. 3.
