Gewerbesteuer einfach erklärt: Wer muss sie zahlen? (Mit Freibetrag & Rechenbeispiel 2025)
Neben der Einkommen- und Umsatzsteuer gibt es für viele Unternehmer in Deutschland noch eine dritte große Steuerlast: die Gewerbesteuer. Doch wer muss sie wirklich zahlen? Was verbirgt sich hinter dem berühmten “Hebesatz”, von dem alle sprechen? Und wie wird diese Steuer eigentlich berechnet?
Die Gewerbesteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen für Städte und Gemeinden, aber für Unternehmer oft ein Buch mit sieben Siegeln. Dieser Guide übersetzt das Steuerdeutsch und erklärt Ihnen einfach und verständlich alles, was Sie zur Gewerbesteuer wissen müssen.
Was ist die Gewerbesteuer und wer ist gewerbesteuerpflichtig?
Die Gewerbesteuer ist eine Gemeindesteuer, die auf den Ertrag eines Gewerbebetriebs erhoben wird. Ihre Höhe hängt also nicht nur von Ihrem Gewinn ab, sondern auch vom Standort Ihres Unternehmens.
Wer zahlt Gewerbesteuer?
Grundsätzlich ist jedes gewerbliche Unternehmen in Deutschland gewerbesteuerpflichtig. Dazu gehören:
- Kapitalgesellschaften: wie die GmbH oder die UG (haftungsbeschränkt).
- Personengesellschaften: wie die GbR, OHG oder KG.
- Einzelunternehmen, die ein Gewerbe betreiben (z.B. Händler, Handwerker, Agenturen).
Wer zahlt KEINE Gewerbesteuer?
Hier liegt einer der größten Vorteile des Freiberuflerstatus: Freiberufler sind von der Gewerbesteuer befreit! Zum Kreis der Freiberufler gehören die sogenannten Katalogberufe aus dem Einkommensteuergesetz (z.B. Ärzte, Anwälte, Steuerberater, Architekten) sowie ähnliche wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische oder erzieherische Tätigkeiten.
Der Gewerbesteuerfreibetrag: Die gute Nachricht für kleine Unternehmen
Um kleine und mittlere Unternehmen zu entlasten, gibt es einen jährlichen Freibetrag.
- Höhe des Freibetrags: 24.500 €
- Was bedeutet das? Liegt Ihr Gewerbeertrag (vereinfacht gesagt: Ihr Gewinn) unter dieser Grenze, fällt für Sie keine Gewerbesteuer an.
Achtung, wichtige Einschränkung: Dieser Freibetrag gilt nur für Einzelunternehmen und Personengesellschaften (wie die GbR). Kapitalgesellschaften wie die GmbH oder UG haben keinen Freibetrag und müssen ihren Gewinn ab dem ersten Euro der Gewerbesteuer unterwerfen.
Die Berechnung: Wie die Gewerbesteuer entsteht (in 3 Schritten)
Die Berechnung der Gewerbesteuer wirkt auf den ersten Blick kompliziert. Wir brechen sie in drei einfache Schritte herunter:
Schritt 1: Der Gewerbeertrag wird ermittelt
Man startet mit dem Gewinn aus Ihrer Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder Ihrer Bilanz. Dieser wird dann um bestimmte Beträge (Hinzurechnungen und Kürzungen) korrigiert. Von diesem Ergebnis wird am Ende der Freibetrag von 24.500 € abgezogen (falls Sie anspruchsberechtigt sind). Das Resultat ist der finale Gewerbeertrag.
Schritt 2: Der Steuermessbetrag wird berechnet
Der finale Gewerbeertrag aus Schritt 1 wird nun mit der bundesweit einheitlichen Steuermesszahl von 3,5 % multipliziert. Das Ergebnis nennt sich Steuermessbetrag.
Beispiel: Ihr finaler Gewerbeertrag beträgt 40.000 €. 40.000 € * 3,5 % = 1.400 € (Steuermessbetrag)
Schritt 3: Die finale Gewerbesteuer wird festgesetzt
Jetzt kommt der entscheidende Faktor ins Spiel: der Hebesatz Ihrer Stadt oder Gemeinde. Der Steuermessbetrag aus Schritt 2 wird mit diesem Hebesatz multipliziert. Der Hebesatz variiert stark und ist der Grund, warum die Gewerbesteuerlast von Ort zu Ort so unterschiedlich ist.
Beispiel A (Günstige Gemeinde mit Hebesatz 300 %): 1.400 € * 300 % = 4.200 € Gewerbesteuer
Beispiel B (Großstadt mit Hebesatz 490 %): 1.400 € * 490 % = 6.860 € Gewerbesteuer
Profi-Tipp: Die Anrechnung auf die Einkommensteuer
Um eine Doppelbelastung zu vermeiden, können Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften die gezahlte Gewerbesteuer (bis zu einem gewissen Höchstsatz) auf ihre private Einkommensteuerschuld anrechnen lassen. Dies reduziert die Steuerlast erheblich und ist ein wichtiger Vorteil gegenüber Kapitalgesellschaften, die diese Möglichkeit nicht haben.
Ihre Gründung als Basis für die Gewerbesteuer
Die Pflicht zur Zahlung von Gewerbesteuer ist eine direkte Folge Ihrer Gewerbeanmeldung. Eine korrekte Anmeldung, die fristgerechte Abgabe der Steuererklärungen und das Wissen um die lokalen Hebesätze sind daher essenziell für Ihre Finanzplanung.
Gewerbo hilft Ihnen, von Anfang an die Weichen richtig zu stellen. Wir begleiten Sie bei der Gewerbeanmeldung und der steuerlichen Erfassung – den ersten Schritten, die Ihre Gewerbesteuerpflicht begründen. Mit der sauberen administrativen Basis, die Sie mit Gewerbo schaffen, wird auch die spätere Steuererklärung deutlich einfacher.
Wichtiger Hinweis & Quellen
Wichtiger Hinweis
Dieser Artikel dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine steuerliche Beratung dar. Die Berechnung der Gewerbesteuer kann im Detail komplex sein. Trotz sorgfältiger Recherche können wir keine Haftung für die Richtigkeit der Inhalte übernehmen. Für eine verbindliche Beratung wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Steuerberater.
Quellen
Die Informationen in diesem Artikel basieren auf den gesetzlichen Grundlagen der deutschen Steuergesetze.
- Gewerbesteuergesetz (GewStG): Die zentrale Rechtsgrundlage für die Gewerbesteuer.
- Statistisches Bundesamt (Destatis): Bietet Übersichten zu den Hebesätzen der Gemeinden in Deutschland.