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Business20 Min.02.05.2025
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Steuerliche Vorteile einer GmbH: Was Gründer wissen sollten

Die Gründung eines Unternehmens ist ein aufregender Schritt, doch die Wahl der richtigen Rechtsform ist entscheidend für den langfristigen Erfolg. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) gehört zu den beliebtesten Rechtsformen in Deutschland, nicht zuletzt wegen der Haftungsbeschränkung. Doch wie sieht es steuerlich aus? Bietet die GmbH tatsächlich Vorteile gegenüber einem Einzelunternehmen oder einer Personengesellschaft?    Dieser Artikel beleuchtet die steuerlichen Aspekte einer GmbH-Gründung detailliert. Wir erklären, welche Steuern relevant sind, welche Vorteile die GmbH bietet – insbesondere bei der Reinvestition von Gewinnen –, aber auch, welche Nachteile und Komplexitäten Gründer kennen sollten. Ziel ist es, Ihnen eine fundierte Entscheidungsgrundlage für die Wahl Ihrer Unternehmensrechtsform zu bieten.

Was ist eine GmbH? Die Grundlagen

     Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine Kapitalgesellschaft und gilt als eigenständige juristische Person. Das bedeutet, die GmbH selbst ist Trägerin von Rechten und Pflichten: Sie kann Verträge schließen, Eigentum erwerben, klagen und verklagt werden. Sie wird durch ihre Organe, insbesondere den oder die Geschäftsführer, vertreten.    Das entscheidendste Merkmal und oft der Hauptgrund für die Wahl dieser Rechtsform ist die Haftungsbeschränkung. Für Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet grundsätzlich nur das Gesellschaftsvermögen. Das Privatvermögen der Gesellschafter bleibt im Regelfall unangetastet, vorausgesetzt, die Stammeinlagen wurden vollständig erbracht. Diese Trennung zwischen Gesellschaftsvermögen und Privatvermögen der Gesellschafter ist ein zentraler Unterschied zu Personengesellschaften (z.B. GbR, OHG, KG) oder Einzelunternehmen, bei denen die Inhaber oft unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen haften.    Die Gründung einer GmbH erfordert einen notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrag und die Eintragung ins Handelsregister. Ein Mindeststammkapital von 25.000 Euro ist notwendig, wovon bei der Gründung mindestens die Hälfte (12.500 Euro) eingezahlt sein muss. Eine GmbH kann von einer oder mehreren natürlichen oder juristischen Personen gegründet werden.

Welche Steuern fallen für eine GmbH an?

     Als eigenständige juristische Person ist die GmbH auch ein eigenes Steuersubjekt. Das bedeutet, sie unterliegt spezifischen Steuern auf ihre Gewinne und Tätigkeiten. Die wichtigsten Steuerarten sind:

Körperschaftsteuer (KSt)

Dies ist quasi die “Einkommensteuer” für Kapitalgesellschaften. Bemessungsgrundlage ist das zu versteuernde Einkommen der GmbH. Der Steuersatz ist bundesweit einheitlich und beträgt 15 % des Gewinns, unabhängig davon, ob der Gewinn im Unternehmen verbleibt (thesauriert) oder an die Gesellschafter ausgeschüttet wird.

Solidaritätszuschlag (Soli)

Auf die festgesetzte Körperschaftsteuer wird zusätzlich ein Solidaritätszuschlag von 5,5 % erhoben. Die effektive Belastung aus KSt und Soli beträgt somit 15,825 %.

Gewerbesteuer (GewSt)

Jede GmbH ist kraft Rechtsform gewerbesteuerpflichtig. Die Gewerbesteuer ist eine Gemeindesteuer, deren Höhe vom Standort abhängt. Die Berechnung erfolgt über den Gewerbeertrag, die Steuermesszahl (3,5 %) und den individuellen Hebesatz der Gemeinde. Dies führt zu einer durchschnittlichen Gewerbesteuerbelastung von ca. 14-17 %. Wichtig: Anders als Einzelunternehmen und Personengesellschaften haben GmbHs keinen Gewerbesteuerfreibetrag.

Umsatzsteuer (USt)

Die Umsatzsteuer (auch Mehrwertsteuer genannt) fällt auf Lieferungen und Leistungen der GmbH an (Regelsatz 19 %, ermäßigt 7 %). Sie ist für die GmbH in der Regel ein durchlaufender Posten, da die eingenommene USt an das Finanzamt abgeführt und die gezahlte USt als Vorsteuer geltend gemacht wird.

Kapitalertragsteuer (KapSt)

Diese Steuer wird relevant, wenn die GmbH ihre Gewinne an die Gesellschafter ausschüttet. Die GmbH muss auf die Ausschüttung pauschal 25 % Kapitalertragsteuer zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag einbehalten und abführen (Abgeltungsteuer). Alternativ kann der Gesellschafter das Teileinkünfteverfahren beantragen.

Zusätzlich können je nach Geschäftstätigkeit weitere Steuern wie Lohnsteuer, Grundsteuer oder Grunderwerbsteuer anfallen.

Steuerliche Vorteile der GmbH für Gründer

     Trotz der Komplexität bietet die GmbH signifikante steuerliche Vorteile, die sie für viele Gründer attraktiv machen.

1. Geringere Steuerlast auf thesaurierte Gewinne

Ein wesentlicher Vorteil der GmbH liegt in der Besteuerung von Gewinnen, die im Unternehmen verbleiben (thesauriert) und reinvestiert werden sollen.

  • GmbH: Thesaurierte Gewinne unterliegen einer Gesamtsteuerbelastung von etwa 30 % (KSt + Soli + GewSt).
  • Einzelunternehmen/Personengesellschaft: Hier wird der gesamte Gewinn mit dem persönlichen Einkommensteuersatz von bis zu 45 % (Spitzensteuersatz) plus Soli besteuert.

Dieser Unterschied bedeutet, dass bei der GmbH deutlich mehr Kapital nach Steuern für Reinvestitionen, Wachstum oder den Aufbau von Rücklagen zur Verfügung steht.

2. Gestaltungsspielraum: Geschäftsführergehalt vs. Gewinnausschüttung

Gesellschafter-Geschäftsführer haben einen strategischen Gestaltungsspielraum bei ihrer Vergütung:

  • Geschäftsführergehalt: Das Gehalt stellt für die GmbH eine Betriebsausgabe dar und mindert deren Steuerlast. Beim Geschäftsführer unterliegt es der normalen Einkommensteuer.
  • Gewinnausschüttung: Eine Ausschüttung erfolgt aus dem bereits versteuerten Gewinn der GmbH. Beim Gesellschafter unterliegt sie der Kapitalertragsteuer oder dem Teileinkünfteverfahren.

Die steueroptimale Gestaltung hängt vom persönlichen Steuersatz ab, oft ist ein angemessenes Geschäftsführergehalt vorteilhaft. Achtung: Ein unangemessen hohes Gehalt kann als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) gewertet werden.

3. Vorteile durch Holdingstrukturen (§ 8b KStG)

Besonders attraktiv wird die GmbH in einer Holdingstruktur. Wenn eine GmbH (Holding) Anteile an einer anderen Kapitalgesellschaft (Tochter) hält, gilt:

  • Dividenden von der Tochter an die Holding sind zu 95 % steuerfrei.
  • Veräußerungsgewinne beim Verkauf der Tochter-Anteile sind ebenfalls zu 95 % steuerfrei.

Dies führt zu einer effektiven Steuerbelastung von nur ca. 1,5 % auf Holding-Ebene. Diese Erträge können thesauriert und für weitere Investitionen genutzt werden (“Spardoseneffekt”).

4. Verlustvorträge

Verluste einer GmbH können zeitlich unbegrenzt in die folgenden Geschäftsjahre vorgetragen werden und mindern dann zukünftige Gewinne. Ein potenzieller Nachteil ist jedoch, dass GmbH-Verluste in der Gründungsphase nicht direkt mit anderen positiven Einkünften des Gründers (z.B. aus Vermietung) verrechnet werden können. Die Verluste sind in der GmbH “gefangen”.

5. Betriebliche Altersvorsorge (bAV) für Gesellschafter-Geschäftsführer

Die GmbH bietet attraktive Möglichkeiten zur Altersvorsorge, insbesondere über Pensionszusagen. Die GmbH bildet dafür Pensionsrückstellungen, deren jährliche Zuführung eine steuerlich abzugsfähige Betriebsausgabe ist. Dies mindert den Gewinn der GmbH, ohne dass sofort Liquidität abfließt. Beim Geschäftsführer werden die Beiträge erst im Alter bei Auszahlung versteuert, oft zu einem dann niedrigeren Steuersatz.

Steuerliche Nachteile und Komplexitäten der GmbH

     Neben den Vorteilen bringt die GmbH auch steuerliche Nachteile und einen höheren administrativen Aufwand mit sich.

1. Doppelbelastung bei ausgeschütteten Gewinnen

Der größte steuerliche Nachteil der GmbH ist die wirtschaftliche Doppelbelastung von ausgeschütteten Gewinnen.

  • Erste Ebene (GmbH): Der Gewinn wird mit ca. 30 % besteuert.
  • Zweite Ebene (Gesellschafter): Der ausgeschüttete Nettogewinn wird beim Gesellschafter erneut besteuert (Kapitalertragsteuer).

Diese Doppelbelastung führt dazu, dass die Gesamtsteuerbelastung für ausgeschüttete Gewinne oft höher ist als bei Einzelunternehmen oder Personengesellschaften.

2. Höherer administrativer Aufwand und Kosten

Die GmbH unterliegt strengeren gesetzlichen Anforderungen:

  • Buchführungspflicht: Pflicht zur doppelten Buchführung und Bilanzierung (keine EÜR).
  • Jahresabschluss: Jährliche Erstellung einer Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung.
  • Veröffentlichungspflicht: Der Jahresabschluss muss im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht werden.

Dies verursacht höhere Kosten, z.B. für den Steuerberater.

3. Risiko der verdeckten Gewinnausschüttung (vGA)

Ein spezifisches Risiko ist die verdeckte Gewinnausschüttung (vGA). Eine vGA liegt vor, wenn die GmbH ihrem Gesellschafter einen Vermögensvorteil zuwendet, den sie einem fremden Dritten nicht gewährt hätte (z.B. überhöhtes Gehalt, zinsloses Darlehen).

  • Folgen: Der Betrag wird dem Gewinn der GmbH wieder hinzugerechnet (höhere Steuerlast für die GmbH) und muss vom Gesellschafter als Kapitalertrag versteuert werden. Um dies zu vermeiden, müssen alle Verträge zwischen GmbH und Gesellschafter einem Fremdvergleich standhalten.

Fazit für Gründer: Ist die GmbH die steuerlich optimale Wahl?

     Die GmbH bietet zweifellos attraktive steuerliche Vorteile, insbesondere die geringere Steuerbelastung auf thesaurierte Gewinne von rund 30 %. Erhebliche Optimierungspotenziale ergeben sich zudem durch Holdingstrukturen und Pensionszusagen.    Diesen Vorteilen stehen jedoch auch Nachteile gegenüber, wie die Doppelbelastung ausgeschütteter Gewinne, der höhere administrative Aufwand und das Risiko einer verdeckten Gewinnausschüttung. Die Entscheidung hängt stark von den individuellen Zielen ab: Sollen Gewinne reinvestiert werden (Vorteil GmbH) oder regelmäßig privat entnommen werden (Nachteil GmbH)? Ist ein späterer Verkauf geplant (Vorteil Holding)?    Es gibt keine pauschal richtige Antwort. Wägen Sie die Vor- und Nachteile sorgfältig ab.

Disclaimer

Dieser Artikel bietet eine allgemeine Übersicht und kann eine individuelle steuerliche Beratung nicht ersetzen. Für eine verbindliche Beurteilung Ihrer Situation sollten Sie unbedingt professionellen Rat von einem qualifizierten Steuerberater oder Fachanwalt für Steuerrecht einholen.

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