Der Handelsregistereintrag: Was ist das und wer muss sich eintragen? (2025)
Wenn Sie eine Kapitalgesellschaft wie eine GmbH oder UG gründen, ist ein Schritt unumgänglich und von zentraler Bedeutung: der Eintrag ins Handelsregister. Man kann es sich wie das offizielle “Geburtsregister” der deutschen Wirtschaft vorstellen. Erst mit diesem Eintrag existiert Ihr Unternehmen rechtlich als eigenständige Entität.
Doch was genau ist das Handelsregister? Wer muss sich eintragen lassen und welche Informationen über Ihr Unternehmen werden dadurch für jeden öffentlich sichtbar? Dieser Artikel beantwortet die wichtigsten Fragen und entmystifiziert den Prozess.
Was ist das Handelsregister? (Abteilung A & B)
Das Handelsregister ist ein öffentliches, staatliches Verzeichnis, das von den lokalen Amtsgerichten (Registergerichten) geführt wird. Es dient dazu, wesentliche Rechts- und Wirtschaftsverhältnisse von Kaufleuten und Unternehmen zu dokumentieren und für die Öffentlichkeit transparent zu machen. Dies schafft Vertrauen und Sicherheit im Geschäftsverkehr.
Das Register ist in zwei Bereiche unterteilt:
- Abteilung A (HRA): Hier werden Einzelkaufleute (e.K.) und Personengesellschaften (OHG, KG) eingetragen.
- Abteilung B (HRB): Hier werden alle Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) eingetragen.
Wer MUSS sich eintragen lassen?
Die Pflicht zur Eintragung hängt von der gewählten Rechtsform ab. Eine Eintragung ist zwingend erforderlich für:
- Alle Kapitalgesellschaften: GmbH, UG (haftungsbeschränkt) und AG. Die Eintragung ist hier konstitutiv, das heißt, die Gesellschaft entsteht rechtlich erst durch die Eintragung. Vorher existiert sie nur als “Vorgesellschaft” (z.B. GmbH i.G.), in der die Gründer noch persönlich haften.
- Alle “echten” Kaufleute: Dazu gehören der eingetragene Kaufmann (e.K.) und Personengesellschaften wie die Offene Handelsgesellschaft (OHG) und die Kommanditgesellschaft (KG).
Freiberufler und Kleingewerbetreibende unterliegen grundsätzlich nicht der Pflicht zur Eintragung.
Wer KANN sich freiwillig eintragen?
Auch wenn keine Pflicht besteht, können sich Kleingewerbetreibende freiwillig als “eingetragener Kaufmann” (e.K.) in Abteilung A eintragen lassen.
- Vorteile: Eine Eintragung kann die Kreditwürdigkeit bei Banken erhöhen und signalisiert Geschäftspartnern eine höhere Seriosität und Professionalität. Der Firmenname ist zudem geschützt.
- Nachteile: Mit der Eintragung unterliegt man den strengeren Regeln des Handelsgesetzbuches (HGB), inklusive der Pflicht zur doppelten Buchführung und Bilanzierung.
Welche Informationen sind öffentlich sichtbar?
Der Handelsregistereintrag ist für jeden kostenlos online über das Gemeinsame Registerportal der Länder einsehbar. Öffentlich gemacht werden unter anderem:
- Der exakte Firmenname (die “Firma”)
- Die Rechtsform (z.B. GmbH)
- Der Unternehmenssitz und die Geschäftsanschrift
- Der Unternehmensgegenstand
- Die Höhe des Stamm- oder Grundkapitals
- Die Namen der Geschäftsführer oder Vorstandsmitglieder
- Die Vertretungsbefugnis (wer darf für die Firma Verträge unterschreiben?)
Der Prozess: Vom Notar zum Amtsgericht
Der Weg zum Eintrag führt immer über einen Notar. Dieser beurkundet die Gründung (z.B. den Gesellschaftsvertrag einer GmbH), beglaubigt die Anmeldung und reicht diese dann elektronisch beim zuständigen Registergericht ein. Das Gericht prüft die Unterlagen und nimmt nach Zahlung der Gerichtsgebühren die Eintragung vor.
Nach dem Eintrag ist vor der Anmeldung
Der Handelsregistereintrag ist ein zentraler Meilenstein, doch die administrative Arbeit ist damit nicht beendet. Im Gegenteil: Der Eintrag ist oft der Auslöser für die nächsten Schritte. Nach der erfolgreichen Eintragung müssen Sie Ihr Unternehmen beim Gewerbeamt anmelden und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für das Finanzamt ausfüllen.
Genau hier setzt Gewerbo an. Nachdem der rechtliche Grundstein durch den Notar und das Gericht gelegt wurde, unterstützen wir Sie bei den nachfolgenden, entscheidenden administrativen Anmeldungen. Wir sorgen dafür, dass Ihr offiziell eingetragenes Unternehmen auch bei den anderen Behörden korrekt und schnell registriert wird, damit Sie voll durchstarten können.
Wichtiger Hinweis & Quellen
Wichtiger Hinweis
Dieser Artikel dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Prozesse rund um den Handelsregistereintrag sind formell und komplex. Trotz sorgfältiger Recherche können wir keine Haftung für die Richtigkeit der Inhalte übernehmen. Wir empfehlen dringend, sich für den Gründungsprozess von einem Notar und/oder einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten zu lassen.
Quellen
Die Informationen in diesem Artikel basieren auf den gesetzlichen Grundlagen des deutschen Handelsrechts.
- Handelsgesetzbuch (HGB): Die zentrale Rechtsgrundlage für das Handelsregister.
- Gemeinsames Registerportal der Länder: Das offizielle Portal zur Einsichtnahme in das Handelsregister.