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Gründung12 Min.24.07.2025
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Restaurant & Café eröffnen: Alles zu Hygienevorschriften & Gesundheitszeugnis (2025)

Der Traum vom eigenen, kleinen Café, einer hippen Bar oder einem gemütlichen Restaurant – für viele ist das der Inbegriff der Selbstständigkeit. Doch so verlockend die Vorstellung ist, so streng sind die gesetzlichen Auflagen in der Gastronomie. Insbesondere die Hygienevorschriften und die notwendigen Genehmigungen stellen für Gründer oft eine große Hürde dar.

Wer darf mit Lebensmitteln arbeiten? Was ist ein “Gesundheitszeugnis”? Und was verbirgt sich hinter dem Kürzel HACCP? Dieser Artikel erklärt Ihnen die wichtigsten gesundheits- und gewerberechtlichen Auflagen, die Sie vor der Eröffnung kennen müssen.

Die Erstbelehrung nach Infektionsschutzgesetz (Das “Gesundheitszeugnis”)

Was umgangssprachlich oft noch als “Gesundheitszeugnis” bezeichnet wird, ist heute eine Erstbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (§ 43 IfSG). Ein ärztliches Zeugnis ist in der Regel nicht mehr nötig.

  • Wer braucht sie? Jede Person, die gewerbsmäßig mit bestimmten, leicht verderblichen Lebensmitteln (wie Fleisch, Milch, Eier, Salate) in Kontakt kommt oder Oberflächen reinigt, die mit diesen Lebensmitteln in Berührung kommen. Das betrifft also alle Inhaber und Mitarbeiter in der Gastronomie.
  • Wo bekommt man sie? Bei Ihrem zuständigen Gesundheitsamt. Sie müssen dort einen Termin für eine Gruppenbelehrung vereinbaren.
  • Wie läuft das ab? In der Regel sehen Sie einen kurzen Film oder erhalten mündliche Instruktionen über hygienische Vorschriften und ansteckende Krankheiten. Im Anschluss bestätigen Sie schriftlich, dass Sie an der Belehrung teilgenommen haben und Ihnen keine Hinderungsgründe bekannt sind. Die Bescheinigung ist lebenslang gültig.

Die Lebensmittelhygiene-Verordnung & HACCP

Jeder Betrieb, der Lebensmittel herstellt oder verkauft, muss die EU-weiten Hygienestandards einhalten. Ein zentraler Baustein dafür ist das sogenannte HACCP-Konzept.

  • Was ist das? HACCP steht für “Hazard Analysis and Critical Control Points”. Es ist ein System zur Eigenkontrolle, mit dem Sie potenzielle gesundheitliche Gefahren in Ihrem Betrieb identifizieren, bewerten und beherrschen.
  • Was bedeutet das praktisch? Sie müssen einen Plan erstellen und dokumentieren, wie Sie in Ihrem Betrieb für Hygiene sorgen. Dazu gehören zum Beispiel:
    • Dokumentation der Kühlschranktemperaturen.
    • Pläne zur Reinigung und Desinfektion.
    • Trennung von rohen und gegarten Lebensmitteln.
    • Regelmäßige Schulung der Mitarbeiter.

Die Gaststättenkonzession (Schanklizenz)

Eine weitere wichtige Hürde ist die Gaststättenkonzession. Die entscheidende Frage hierbei ist:

Schenken Sie alkoholische Getränke zum Verzehr vor Ort aus?

  • Wenn JA: Sie benötigen zwingend eine Gaststättenkonzession von Ihrem zuständigen Gewerbe- oder Ordnungsamt. Um diese zu erhalten, müssen Sie Ihre persönliche Zuverlässigkeit (polizeiliches Führungszeugnis), Ihre fachliche Eignung (Nachweis einer IHK-Unterrichtung) und geeignete Räumlichkeiten nachweisen.
  • Wenn NEIN: Wenn Sie nur Speisen und/oder antialkoholische Getränke verkaufen, benötigen Sie in der Regel keine Konzession. Eine normale Gewerbeanmeldung ist dann ausreichend.

Die administrative Basis für Ihre Gastronomie-Gründung

Bevor Sie überhaupt eine Konzession beantragen oder eine Hygienebelehrung für Ihren Betrieb durchführen können, ist der erste Schritt immer die offizielle Gründung Ihres Unternehmens. Die Behörden verlangen in der Regel einen Nachweis über Ihre angemeldete gewerbliche Tätigkeit.

Gewerbo hilft Ihnen bei diesem fundamentalen ersten Schritt. Wir führen Sie einfach und digital durch die Gewerbeanmeldung, die Sie als offiziellen Nachweis für alle weiteren, branchenspeziellen Genehmigungen im Gaststättengewerbe benötigen. So schaffen Sie eine saubere Basis, um sich voll auf die kulinarischen und konzeptionellen Aspekte Ihrer Gründung zu konzentrieren.

Wichtiger Hinweis & Quellen

Wichtiger Hinweis

Dieser Artikel dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Vorschriften im Gastgewerbe sind streng und können je nach Bundesland und Gemeinde variieren. Trotz sorgfältiger Recherche können wir keine Haftung für die Richtigkeit der Inhalte übernehmen. Kontaktieren Sie für eine verbindliche Auskunft immer Ihr zuständiges Gesundheits- und Gewerbeamt.

Quellen

Die Informationen in diesem Artikel basieren auf den gesetzlichen Grundlagen und Veröffentlichungen von offiziellen Stellen.

  • Infektionsschutzgesetz (IfSG), § 43: Die Rechtsgrundlage für die Erstbelehrung (“Gesundheitszeugnis”).
  • DEHOGA Bundesverband: Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband bietet umfassende Informationen für Gründer in der Branche.
  • Lokale Gesundheitsämter und Gewerbeämter: Suchen Sie online nach den zuständigen Behörden Ihrer Stadt, um spezifische Formulare und Termine zu finden.