Impressum & Datenschutz 2025: So ist Ihre Webseite rechtssicher (DSGVO-Muster)
Jeder Unternehmer mit einer Webseite hat schon von ihnen gehört: den gefürchteten Abmahnungen. Oft geht es dabei um ein fehlendes oder fehlerhaftes Impressum oder eine lückenhafte Datenschutzerklärung. Die gesetzlichen Anforderungen sind streng, die Begriffe wie TMG und DSGVO verwirrend und Fehler können schnell mehrere Tausend Euro kosten.
Doch keine Sorge. Man muss kein Jurist sein, um die Grundlagen zu verstehen. Dieser Artikel trennt die beiden Pflichttexte – Impressum und Datenschutzerklärung – sauber für Sie auf, gibt Ihnen klare Checklisten an die Hand und zeigt die häufigsten Fehler, die Sie unbedingt vermeiden sollten, um Ihre Webseite rechtssicher zu machen.
Das Impressum (Die “Anbieterkennzeichnung” nach § 5 TMG)
Das Impressum ist das digitale “Namensschild” Ihrer Webseite. Sein Zweck ist es, für jeden Besucher klar und schnell ersichtlich zu machen, wer für die Inhalte dieser Seite rechtlich verantwortlich ist. Es schafft Transparenz und eine ladungsfähige Anschrift.
Wer braucht es? Jede “geschäftsmäßig” betriebene Webseite in Deutschland. Sobald Ihre Seite nicht mehr rein privat-hobbyistisch ist (z.B. weil Sie Produkte, Dienstleistungen oder auch nur Werbebanner darauf haben), gilt die Impressumspflicht.
Checkliste: Pflichtangaben im Impressum
Diese Angaben müssen laut Telemediengesetz (TMG) in Ihrem Impressum enthalten sein:
- Vollständiger Name und Anschrift: Ihr Vor- und Zuname bzw. der vollständige Firmenname sowie die Anschrift des Unternehmenssitzes. Ein Postfach reicht nicht.
- Rechtsform: Der Zusatz Ihrer Unternehmensform (z.B. GmbH, UG (haftungsbeschränkt), Einzelunternehmer).
- Kontaktdaten: Eine gültige E-Mail-Adresse sowie eine weitere schnelle, unmittelbare Kontaktmöglichkeit (in der Regel eine Telefonnummer).
- Vertretungsberechtigte Person: Der Name des Geschäftsführers (bei GmbH/UG) oder des Inhabers.
- Registereintrag: Falls Ihr Unternehmen in einem Register eingetragen ist, die Angabe des Registers und der Nummer (z.B. “Handelsregister: Amtsgericht Berlin, HRB 12345”).
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.): Falls Ihnen vom Bundeszentralamt für Steuern eine USt-IdNr. zugeteilt wurde, muss diese hier aufgeführt werden.
- Ggf. Kammer und Berufsbezeichnung: Bei reglementierten Berufen (z.B. Ärzte, Anwälte, Architekten) müssen die zuständige Kammer, die gesetzliche Berufsbezeichnung und der Staat, in dem sie verliehen wurde, angegeben werden.
Die Datenschutzerklärung (Das Herzstück der DSGVO)
Während das Impressum sagt, wer Sie sind, erklärt die Datenschutzerklärung, was Sie mit den Daten Ihrer Besucher tun. Seit Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist sie ein zentraler und noch sensiblerer Bestandteil jeder Webseite.
Wer braucht sie? Jede Webseite, die personenbezogene Daten verarbeitet. Achtung: Das ist praktisch jede moderne Webseite! Allein durch das Hosting (Server-Logfiles mit IP-Adressen), den Einsatz von Kontaktformularen, Cookies oder Analyse-Tools verarbeiten Sie personenbezogene Daten.
Checkliste: Wichtige Inhalte der Datenschutzerklärung
Ihre Datenschutzerklärung muss transparent und verständlich über folgende Punkte informieren:
- Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen: Wer ist für die Datenverarbeitung zuständig? (oft identisch mit den Impressumsdaten).
- Zwecke und Rechtsgrundlagen: Warum verarbeiten Sie bestimmte Daten? (z.B. zur Vertragsabwicklung, aus berechtigtem Interesse).
- Hosting und Server-Logfiles: Informationen darüber, wo Ihre Webseite gehostet wird und welche Daten dabei erfasst werden.
- Kontaktformulare & E-Mail: Was passiert mit den Daten, die Nutzer über ein Kontaktformular senden?
- Cookies: Welche Cookies werden gesetzt, welchem Zweck dienen sie und wie lange werden sie gespeichert?
- Analyse- & Tracking-Tools: Informieren Sie über jedes einzelne Tool (z.B. Google Analytics, Matomo) und wie Nutzer dem Tracking widersprechen können.
- Einbindung von Drittanbietern: Nutzen Sie externe Dienste wie Google Fonts, YouTube-Videos oder Google Maps? Jede dieser Einbindungen muss hier aufgeführt werden.
- Rechte der Nutzer: Sie müssen die Nutzer über ihre Rechte aufklären (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerspruch etc.).
Typische Fehler, die zu teuren Abmahnungen führen
- Impressum oder Datenschutzerklärung fehlen komplett: Der offensichtlichste und teuerste Fehler.
- Nicht mit 2 Klicks erreichbar: Beide Texte müssen von jeder einzelnen Unterseite Ihrer Webseite aus leicht und schnell (mit maximal zwei Klicks) auffindbar sein. Üblich ist die Verlinkung im Footer.
- Angaben sind veraltet: Nach einem Umzug, einer Änderung der Rechtsform oder der Geschäftsführung müssen die Angaben sofort aktualisiert werden.
- Datenschutzerklärung ist unvollständig: Sie haben Google Analytics eingebaut, aber in der Erklärung nicht darauf hingewiesen? Das ist ein klassischer Abmahngrund.
- Texte als Bild eingebunden: Rechtstexte müssen als Text vorliegen, damit sie z.B. von Screenreadern erfasst werden können.
Der einfache Weg zur Rechtssicherheit
Die rechtlichen Anforderungen an eine Webseite sind komplex und erfordern Sorgfalt. Die absolute Grundlage für ein korrektes Impressum sind dabei immer Ihre offiziell gemeldeten und aktuellen Unternehmensdaten. Ein veralteter Handelsregistereintrag führt unweigerlich zu einem fehlerhaften Impressum.
Gewerbo hilft Ihnen dabei, Ihre Unternehmensdaten von der Gründung an zentral und korrekt zu verwalten. Wir schaffen die administrative Grundlage, damit Sie auf einer sauberen Datenbasis Ihren rechtssicheren Auftritt gewährleisten können und Fehler vermeiden, die sich bis in Ihr Impressum durchziehen und teuer werden können.
Wichtiger Hinweis & Quellen
Wichtiger Hinweis
Dieser Artikel dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Die rechtlichen Anforderungen, insbesondere im Datenschutz, sind komplex und von Ihrem individuellen Fall abhängig. Trotz sorgfältiger Recherche können wir keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Inhalte übernehmen. Für die Erstellung eines rechtssicheren Webauftritts empfehlen wir dringend, die Dienste eines spezialisierten Rechtsanwalts oder zertifizierten Datenschutzexperten in Anspruch zu nehmen.
Quellen
Die Informationen in diesem Artikel basieren auf den folgenden gesetzlichen Grundlagen:
- § 5 TMG - Telemediengesetz: Die gesetzliche Grundlage für die Impressumspflicht.
- DSGVO - Datenschutz-Grundverordnung: Die europäische Verordnung, die den Schutz personenbezogener Daten regelt.