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Steuern•11 Min.•12.08.2025
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Der Investitionsabzugsbetrag (IAB): Steuern sparen, bevor du investierst (2025)

Stellen Sie sich vor, Sie könnten die Steuerlast für Ihr aktuell sehr erfolgreiches Geschäftsjahr senken, indem Sie eine Maschine, ein neues Firmenfahrzeug oder teure IT-Ausstattung von der Steuer absetzen, die Sie erst in den nächsten drei Jahren kaufen wollen. Klingt zu gut, um wahr zu sein? Ist es aber nicht. Willkommen beim Investitionsabzugsbetrag (IAB)!

Der IAB ist eines der mächtigsten, aber auch am wenigsten bekannten Steuerspar-Instrumente für kleine und mittlere Unternehmen in Deutschland. Er ist ein genialer Weg, um Ihre Steuerlast in die Zukunft zu verschieben und Liquidität im Unternehmen zu halten. Dieser Guide erklärt einfach und an einem praktischen Beispiel, wie dieses Tool funktioniert.

Was ist der IAB einfach erklärt?

Die Kernidee des Investitionsabzugsbetrags ist revolutionär: Er erlaubt es Ihnen, einen Teil der Kosten für eine zukünftige Investition bereits heute gewinnmindernd geltend zu machen.

Konkret bedeutet das: Sie können bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten für ein zukünftiges, abnutzbares und bewegliches Wirtschaftsgut (wie z.B. Maschinen, Fahrzeuge, IT-Ausstattung, Büromöbel) von Ihrem aktuellen Gewinn abziehen. Dadurch sinkt Ihr zu versteuernder Gewinn und Ihre Steuerlast sofort.

Wer darf den IAB nutzen? (Die Voraussetzungen)

Der IAB ist gezielt als Förderinstrument für kleine und mittlere Betriebe konzipiert. Um ihn nutzen zu können, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  1. Gewinngrenze: Ihr steuerlicher Gewinn im Jahr, in dem Sie den IAB bilden wollen, darf 200.000 Euro nicht ĂĽberschreiten.
  2. Investitionsabsicht: Sie müssen die geplante Investition innerhalb der nächsten drei Jahre nach der Geltendmachung tatsächlich durchführen.
  3. Art des Wirtschaftsguts: Es muss sich um ein bewegliches und abnutzbares Gut des Anlagevermögens handeln (also keine Grundstücke oder Finanzanlagen).
  4. Betriebliche Nutzung: Das angeschaffte Gut muss im Jahr der Anschaffung und im Folgejahr zu mindestens 90 % betrieblich genutzt werden.

Ein praktisches Rechenbeispiel

Nehmen wir an, Ihr Unternehmen macht im Jahr 2025 einen Gewinn von 80.000 €. Sie planen, spätestens 2027 eine neue Maschine für 40.000 € zu kaufen.

  • Ohne IAB: Sie versteuern die vollen 80.000 € Gewinn in 2025.
  • Mit IAB:
    1. Sie bilden in 2025 einen IAB von 50 % auf die geplante Investition: 50 % von 40.000 € = 20.000 €.
    2. Dieser Betrag wird von Ihrem aktuellen Gewinn abgezogen: 80.000 € - 20.000 € = 60.000 €.
    3. Ihre Steuerlast für 2025 berechnet sich nur noch auf Basis des geminderten Gewinns von 60.000 €. Sie sparen sofort Steuern.

Wenn Sie die Maschine dann z.B. im Jahr 2027 tatsächlich kaufen, wird der IAB wieder “aufgelöst” und mit den Anschaffungskosten verrechnet, was die spätere Abschreibung mindert. Effektiv handelt es sich also um eine Steuerstundung.

Die Basis fĂĽr strategische Planung

Anspruchsvolle Steuerplanungsinstrumente wie der IAB erfordern eine absolut saubere, nachvollziehbare BuchfĂĽhrung und eine tadellose administrative Grundlage. Nur wer seine Zahlen genau kennt, kann solche strategischen Entscheidungen treffen.

Gewerbo hilft Ihnen, von Tag eins an diese saubere Datenbasis zu schaffen. Eine korrekte Anmeldung und ein klares System fĂĽr Ihre Unterlagen geben Ihnen und Ihrem Steuerberater die notwendige Sicherheit fĂĽr strategische Entscheidungen, die Ihr Unternehmen finanziell voranbringen.

Wichtiger Hinweis & Quellen

Wichtiger Hinweis

Dieser Artikel dient ausschlieĂźlich zu Informationszwecken und stellt keine steuerliche Beratung dar. Der Investitionsabzugsbetrag ist ein komplexes steuerliches Gestaltungsinstrument mit strengen formellen Voraussetzungen. Die Planung und Umsetzung muss zwingend in enger Absprache mit einem qualifizierten Steuerberater erfolgen.

Quellen

Die Informationen in diesem Artikel basieren auf den gesetzlichen Grundlagen des deutschen Steuerrechts.

  • § 7g EStG - Einkommensteuergesetz: Der zentrale Paragraph, der den Investitionsabzugsbetrag und die Sonderabschreibungen regelt.
  • Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF): Das BMF veröffentlicht regelmäßig detaillierte Anwendungs-Schreiben, die die Regeln zum IAB präzisieren.