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Gründung11 Min.31.07.2025
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Das Kleingewerbe 2025: Was es wirklich ist (und was nicht)

Sie wollen klein anfangen, sich nebenberuflich selbstständig machen oder eine Idee testen und hören überall den Begriff “Kleingewerbe”? Aber was genau verbirgt sich dahinter? Ist es eine offizielle Rechtsform wie eine GmbH? Hat es etwas mit dem “Kleinunternehmer” zu tun?

Die Begriffe “Kleingewerbe”, “Kleinunternehmer” und “Einzelunternehmen” werden oft in einen Topf geworfen und sorgen für massive Verwirrung. Dieser Artikel klärt das Chaos. Wir zeigen Ihnen, was man unter einem Kleingewerbe versteht, welche Regeln wirklich gelten und worin der alles entscheidende Unterschied zum Kleinunternehmer liegt.

Die große Aufklärung: “Kleingewerbe” gibt es rechtlich nicht!

Das ist die wichtigste Information direkt am Anfang: Im deutschen Recht existiert der Begriff “Kleingewerbe” nicht als offizielle Unternehmens- oder Rechtsform.

Es ist ein umgangssprachlicher Begriff für einen Gewerbetreibenden, dessen Unternehmen “nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert” (§ 1 Abs. 2 HGB). Einfacher gesagt: Es ist ein kleines Unternehmen, das nicht den strengen Regeln für “echte” Kaufleute unterliegt.

Die typischen Merkmale eines Kleingewerbes

In der Praxis beschreibt der Begriff “Kleingewerbe” also ein Unternehmen mit folgenden Eigenschaften:

  • Rechtsform: Meistens handelt es sich um ein Einzelunternehmen oder eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR).
  • Haftung: Da es keine Kapitalgesellschaft ist, haften der oder die Inhaber immer unbeschränkt mit ihrem gesamten Privatvermögen.
  • Buchführung: Eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist zur Gewinnermittlung ausreichend. Die aufwendige doppelte Buchführung mit Bilanzierung ist nicht erforderlich.
  • Handelsregister: Es ist kein Eintrag ins Handelsregister nötig. Daher entfallen die damit verbundenen Notar- und Gerichtskosten.
  • IHK-Mitgliedschaft: Eine Mitgliedschaft bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) ist zwar Pflicht, allerdings sind Kleingewerbetreibende in den ersten Jahren bei geringem Gewinn oft von den Beiträgen befreit.

Kleingewerbe vs. Kleinunternehmer – Der entscheidende Unterschied

Hier liegt die größte Verwechslungsgefahr. Die beiden Begriffe klingen ähnlich, beschreiben aber völlig unterschiedliche Sachverhalte aus verschiedenen Rechtsgebieten.

Das Kleingewerbe

Dieser Begriff kommt aus dem Handelsrecht (HGB). Er beschreibt die Größe und den Umfang eines Geschäftsbetriebs und entscheidet darüber, ob die strengen Regeln für Kaufleute (z.B. Bilanzierungspflicht) gelten oder nicht.

Der Kleinunternehmer

Dieser Begriff kommt rein aus dem Umsatzsteuerrecht (§ 19 UStG). Er beschreibt einen Unternehmer, dessen Umsatz unter einer bestimmten Grenze liegt (aktuell 22.000 € im Vorjahr) und der sich deshalb von der Umsatzsteuer befreien lassen kann.

Das Fazit einfach erklärt: Die beiden Status haben nichts direkt miteinander zu tun.

  • Sie können ein Kleingewerbetreibender sein, aber kein Kleinunternehmer, wenn Ihr Umsatz z.B. bei 40.000 € liegt.
  • Sie können ein Freiberufler sein, der die Kleinunternehmerregelung nutzt. Dann sind Sie Kleinunternehmer, aber kein Gewerbetreibender.

Die Anmeldung eines Kleingewerbes: Schritt für Schritt

Die Gründung eines Kleingewerbes ist unkompliziert:

  1. Gewerbeanmeldung: Sie gehen zum zuständigen Gewerbeamt Ihrer Stadt oder Gemeinde und füllen das Formular zur Gewerbeanmeldung aus.
  2. Steuerliche Erfassung: Das Gewerbeamt informiert automatisch das Finanzamt. Dieses schickt Ihnen den “Fragebogen zur steuerlichen Erfassung”, den Sie ausfüllen und zurücksenden müssen.

Der richtige Start für Ihr Gewerbe

Egal, ob Sie sich als Kleingewerbetreibender, Freiberufler oder Gründer einer GmbH sehen – der offizielle Start beginnt immer mit der korrekten Anmeldung bei den Behörden. Fehler hier können später zu Problemen und Rückfragen führen.

Gewerbo macht diesen Prozess einfach. Wir führen Sie digital durch die Gewerbeanmeldung und die steuerliche Erfassung – die zwei Grundpfeiler für jeden Kleingewerbetreibenden. Wir übersetzen das Amtsdeutsch und sorgen für einen sauberen und rechtssicheren Start Ihres Unternehmens.

Wichtiger Hinweis & Quellen

Wichtiger Hinweis

Dieser Artikel dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Trotz sorgfältiger Recherche können wir keine Haftung für die Richtigkeit der Inhalte übernehmen. Wir empfehlen bei spezifischen Fragen dringend, die Beratung durch einen qualifizierten Steuerberater oder die zuständige IHK in Anspruch zu nehmen.

Quellen

Die Informationen in diesem Artikel basieren auf den gesetzlichen Grundlagen der deutschen Gesetze.