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HR & Mitarbeiter12 Min.16.06.2025
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Minijob anmelden 2025: Die komplette Checkliste für Arbeitgeber

Ihr Unternehmen wächst und Sie stellen fest: Alleine schaffen Sie es nicht mehr. Herzlichen Glückwunsch! Das ist ein fantastisches Zeichen. Für viele Unternehmer ist der nächste logische Schritt, sich gezielte Unterstützung zu holen. Ein Minijob ist dafür oft der perfekte, risikoarme Einstieg, um das Team zu erweitern.

Doch mit der ersten Arbeitskraft kommen auch die ersten Arbeitgeberpflichten. Begriffe wie Minijob-Zentrale, Betriebsnummer, Pauschalabgaben und Berufsgenossenschaft sorgen schnell für Unsicherheit. Aber keine Sorge! Dieser Artikel ist Ihre komplette Schritt-für-Schritt-Anleitung, die den gesamten Anmeldeprozess einfach und verständlich erklärt.

Was ist ein Minijob? (Die wichtigsten Regeln für Arbeitgeber)

    Ein Minijob, offiziell “geringfügige Beschäftigung” genannt, ist ein Arbeitsverhältnis, bei dem das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt eine bestimmte Grenze nicht überschreitet. Aktuell liegt diese Grenze bei 538 Euro pro Monat (Stand 2025).

Für den Arbeitnehmer ist das attraktiv, da das Gehalt in der Regel ohne Abzüge für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge ausgezahlt wird. Für Sie als Arbeitgeber fallen jedoch sogenannte Pauschalabgaben an, die Sie an die Minijob-Zentrale abführen. Diese setzen sich unter anderem zusammen aus:

  • Pauschalen zur Kranken- und Rentenversicherung
  • Pauschale Lohnsteuer
  • Umlagen (z.B. für Lohnfortzahlung im Krankheitsfall)
  • Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung

Die Vorbereitung: Was Sie brauchen, bevor es losgeht

    Eine gute Vorbereitung erspart Ihnen später viel Zeit und Rückfragen. Bevor Sie jemanden anmelden, sollten Sie diese drei Punkte erledigt haben:

1. Die Betriebsnummer beantragen

Das ist der allererste und wichtigste Schritt. Ohne eine Betriebsnummer können Sie keinen Mitarbeiter anmelden. Sie dient zur Identifikation Ihres Unternehmens bei den Sozialversicherungsträgern.

  • Wo? Beim Betriebsnummern-Service (BNS) der Bundesagentur für Arbeit.
  • Wie? Die Beantragung erfolgt einfach und schnell online.

2. Mitarbeiterdaten erfassen

Sie benötigen eine Reihe von persönlichen Daten von Ihrem zukünftigen Minijobber, um die Anmeldung korrekt durchführen zu können. Am besten nutzen Sie dafür einen “Personalfragebogen”.

  • Notwendige Daten sind u.a.: Vollständiger Name, Anschrift, Geburtsdatum, Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID), Sozialversicherungsnummer, Angaben zur Krankenversicherung und zur Rentenversicherungspflicht.

3. Arbeitsvertrag aufsetzen

Auch wenn es gesetzlich nicht immer zwingend vorgeschrieben ist: Setzen Sie immer einen schriftlichen Arbeitsvertrag auf! Das schafft Klarheit für beide Seiten und vermeidet Missverständnisse.

  • Wichtige Inhalte: Beginn der Tätigkeit, Beschreibung der Aufgaben, Arbeitszeit, Höhe des Gehalts, Urlaubsanspruch, Kündigungsfristen.

Die Anmeldung: Schritt für Schritt erklärt

    Sobald die Vorbereitung abgeschlossen ist, folgt die eigentliche Anmeldung in drei Schritten.

Schritt 1: Betriebsnummer beantragen Falls noch nicht geschehen, ist dies der unumgängliche erste Schritt. Planen Sie hierfür ein paar Tage Bearbeitungszeit ein.

Schritt 2: Anmeldung bei der Minijob-Zentrale Die Minijob-Zentrale ist die zentrale Melde- und Einzugsstelle für alle Minijobs in Deutschland. Sie ist eine Abteilung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Die Anmeldung muss spätestens mit der ersten Lohnabrechnung, allerspätestens jedoch sechs Wochen nach Beschäftigungsbeginn, erfolgen. Die Übermittlung der Daten erfolgt elektronisch, z.B. über die Online-Anwendung sv.net oder eine gängige Lohnabrechnungssoftware.

Schritt 3: Anmeldung bei der gesetzlichen Unfallversicherung Jeder Arbeitgeber muss seine Mitarbeiter – auch Minijobber – beim zuständigen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung anmelden. Das sind in der Regel die Berufsgenossenschaften. Welcher Träger für Ihre Branche zuständig ist, erfahren Sie ebenfalls online. Diese Anmeldung schützt Sie und Ihren Mitarbeiter bei Arbeits- oder Wegeunfällen.

Laufende Pflichten als Arbeitgeber

    Mit der Anmeldung ist es nicht getan. Als Arbeitgeber haben Sie regelmäßige Pflichten:

  • Beitragsnachweis erstellen: Sie müssen monatlich an die Minijob-Zentrale melden, wie hoch die Abgaben für den Vormonat sind.
  • Pünktliche Zahlung: Das Gehalt an den Mitarbeiter und die Abgaben an die Minijob-Zentrale müssen fristgerecht gezahlt werden.
  • Meldung von Änderungen: Ändert sich das Gehalt oder endet das Arbeitsverhältnis, müssen Sie dies umgehend melden.

Der einfache Weg zum ersten Mitarbeiter

    Der Prozess zeigt: Selbst bei einer “kleinen” Anstellung wie einem Minijob entsteht ein signifikanter administrativer Aufwand, der von der Einhaltung von Fristen bis zur korrekten Meldung bei verschiedenen Stellen reicht. Für Unternehmer, die sich eigentlich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren wollen, ist das oft eine große Hürde.

Genau hier setzt Gewerbo an. Wir vereinfachen nicht nur die Gründung, sondern auch die laufenden administrativen Aufgaben wie die Anmeldung von Mitarbeitern. Mit unserer Plattform stellen Sie sicher, dass Sie alle Schritte von der Beantragung der Betriebsnummer bis zur eigentlichen Anmeldung korrekt und fristgerecht erledigen, damit Sie sich auf die Einarbeitung Ihres neuen Teammitglieds konzentrieren können – und nicht auf den Papierkram.

Wichtiger Hinweis & Quellen

   

Wichtiger Hinweis

Dieser Artikel dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Trotz sorgfältiger Recherche können wir keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte übernehmen. Für eine verbindliche Beratung zu Ihrer spezifischen Situation wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Steuerberater oder Rechtsanwalt.

Quellen

Die Informationen in diesem Artikel basieren auf den Veröffentlichungen der offiziellen Träger: