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Gründung12 Min.28.07.2025
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Nebenberuflich selbstständig: Steuern & Krankenversicherung (Der Guide 2025)

Der Traum vom eigenen “Side Hustle” ist so populär wie nie zuvor. Eine Geschäftsidee testen, die eigenen Fähigkeiten vermarkten oder einfach ein zusätzliches Einkommen aufbauen – die nebenberufliche Selbstständigkeit ist der perfekte Weg, um den Sprung ins Unternehmertum risikarm zu wagen.

Doch auch ein Nebengewerbe ist keine regierungsfreie Zone. Sobald Sie neben Ihrem Hauptjob als Angestellter auch auf eigene Rechnung arbeiten, müssen Sie einige wichtige Regeln beachten. Besonders bei den Themen Steuern und Krankenversicherung gibt es entscheidende Fallstricke. Dieser Guide erklärt Ihnen alles, was Sie wissen müssen.

Wann gilt meine Selbstständigkeit als “nebenberuflich”?

Ob Ihre Selbstständigkeit als “neben-” oder “hauptberuflich” eingestuft wird, ist die alles entscheidende Frage. Sie entscheidet vor allem über Ihre Beiträge zur Krankenversicherung. Es gibt keine starre Euro-Grenze, sondern die Krankenkassen und das Finanzamt treffen eine Einzelfallentscheidung anhand von zwei Hauptkriterien:

  1. Der zeitliche Aufwand: Die selbstständige Tätigkeit darf zeitlich nicht den Mittelpunkt Ihrer Erwerbstätigkeit bilden. Eine gängige Faustregel ist, dass Sie nicht mehr als 18-20 Stunden pro Woche für Ihr Nebengewerbe aufwenden sollten.
  2. Die wirtschaftliche Bedeutung: Das Einkommen aus Ihrer Selbstständigkeit sollte das Gehalt aus Ihrem Angestelltenverhältnis nicht übersteigen.

Solange Ihr Hauptjob zeitlich und finanziell klar überwiegt, gelten Sie als nebenberuflich selbstständig.

Die Auswirkungen auf die Krankenversicherung (Der wichtigste Punkt!)

Hier liegt der größte Fallstrick, aber auch der größte Vorteil. Die Regeln unterscheiden sich je nachdem, ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind.

Für gesetzlich Versicherte (GKV)

Solange Ihre Selbstständigkeit klar als nebenberuflich eingestuft wird, ist der große Vorteil: Sie zahlen auf Ihre Einnahmen aus der Selbstständigkeit keine zusätzlichen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Ihr Beitrag wird weiterhin nur von Ihrem Angestelltengehalt berechnet.

Achtung, Falle: Stuft Ihre Krankenkasse Ihre Selbstständigkeit als hauptberuflich ein, müssen Sie sich selbst versichern. Das bedeutet, Sie zahlen auf alle Ihre Einkünfte (Gehalt + Gewinn aus Selbstständigkeit) die vollen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, was extrem teuer werden kann. Sprechen Sie daher unbedingt vorab mit Ihrer Krankenkasse!

Für privat Versicherte (PKV)

Hier ist es einfacher. Ihr Beitrag zur privaten Krankenversicherung ist in der Regel einkommensunabhängig. Ihre Nebentätigkeit hat also meist keine Auswirkungen auf Ihren PKV-Beitrag.

So werden die Nebeneinkünfte versteuert

Ihre Einnahmen aus der nebenberuflichen Selbstständigkeit müssen Sie in Ihrer jährlichen Einkommensteuererklärung angeben.

  • Das Prinzip: Ihr Gewinn aus der Selbstständigkeit wird zu Ihrem Gehalt aus dem Angestelltenjob addiert. Die Summe ergibt Ihr zu versteuerndes Gesamteinkommen.
  • Der Steuersatz: Durch die zusätzlichen Einnahmen steigt Ihr persönlicher Steuersatz. Das bedeutet, dass der Gewinn aus dem Nebengewerbe oft mit einem relativ hohen Grenzsteuersatz besteuert wird.
  • Gewerbe- und Umsatzsteuer: Auch im Nebengewerbe gelten die normalen Regeln. Wenn Sie gewerblich tätig sind, haben Sie den Gewerbesteuerfreibetrag von 24.500 €. Und wenn Ihr Umsatz gering ist, können Sie die Kleinunternehmerregelung nutzen.

Der einfache Start ins Nebengewerbe

Auch eine nebenberufliche Selbstständigkeit ist ein echtes Unternehmen und erfordert eine offizielle Anmeldung und saubere administrative Prozesse, um rechtlich und steuerlich auf der sicheren Seite zu sein.

Gewerbo ist das perfekte Tool für den nebenberuflichen Start. Wir minimieren den administrativen Aufwand für die Anmeldung beim Finanzamt und gegebenenfalls dem Gewerbeamt. So können Sie Ihr Nebengewerbe einfach und korrekt starten, ohne wertvolle Zeit zu verlieren, die Sie neben Ihrem Hauptjob oft nicht haben.

Wichtiger Hinweis & Quellen

Wichtiger Hinweis

Dieser Artikel dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Insbesondere die Einstufung Ihrer Tätigkeit durch die Krankenkasse ist eine wichtige Einzelfallentscheidung. Trotz sorgfältiger Recherche können wir keine Haftung für die Richtigkeit der Inhalte übernehmen. Wir empfehlen dringend, Ihre individuelle Situation mit Ihrer Krankenkasse und einem qualifizierten Steuerberater zu besprechen.

Quellen

  • § 5 SGB V - Sozialgesetzbuch Fünftes Buch: Regelt die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung.
  • Informationsportale der IHKs: Die Industrie- und Handelskammern bieten oft detaillierte Merkblätter zur nebenberuflichen Gründung.