Rechnung ins Ausland schreiben: So geht's richtig (EU, Schweiz, USA) 2025
Der erste internationale Kunde â ein riesiger Meilenstein und ein Grund zum Feiern! Es zeigt, dass Ihr Unternehmen wĂ€chst und Ihre Dienstleistung auch ĂŒber die Grenzen Deutschlands hinaus gefragt ist. Doch auf die erste Freude folgt oft administrative Unsicherheit: Wie schreibe ich eine Rechnung an einen Kunden in Wien, ZĂŒrich oder New York korrekt? Was passiert mit der deutschen Umsatzsteuer?
Die Rechnungsstellung ins Ausland ist eine der hĂ€ufigsten Fehlerquellen fĂŒr SelbststĂ€ndige. Doch keine Sorge, das System dahinter ist logischer, als es zunĂ€chst scheint. Dieser Guide erklĂ€rt Ihnen einfach und verstĂ€ndlich die Regeln fĂŒr Rechnungen an Kunden im EU-Ausland und in DrittlĂ€ndern.
Die Grundlage: Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.)
FĂŒr GeschĂ€fte mit anderen Unternehmen im EU-Ausland ist die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) Ihre wichtigste Eintrittskarte. Sie ist eine eindeutige Kennzeichnung fĂŒr umsatzsteuerpflichtige Unternehmen innerhalb der EuropĂ€ischen Union.
Sie beantragen diese Nummer kostenlos beim Bundeszentralamt fĂŒr Steuern (BZSt). Am einfachsten geht das direkt bei der GrĂŒndung, mit einem Kreuzchen im âFragebogen zur steuerlichen Erfassungâ.
Der Prozess: Rechnungen in die EU und in DrittlÀnder
Es gibt zwei HauptfÀlle zu unterscheiden:
Der hÀufigste Fall: B2B-Rechnungen ins EU-Ausland (Reverse-Charge)
Wenn Sie eine Dienstleistung fĂŒr ein anderes Unternehmen (B2B) im EU-Ausland erbringen (z.B. als deutscher Berater fĂŒr einen Kunden in Ăsterreich), greift in der Regel das sogenannte Reverse-Charge-Verfahren.
- Einfach erklĂ€rt: Nicht Sie als Rechnungssteller fĂŒhren die Umsatzsteuer in Deutschland ab, sondern Ihr Kunde als LeistungsempfĂ€nger fĂŒhrt die Steuer in seinem Heimatland ab. Die Steuerschuld wird also praktisch âumgekehrtâ (reverse charge).
FĂŒr Ihre Rechnung bedeutet das:
- Sie weisen keine deutsche Umsatzsteuer aus.
- Sie fĂŒhren Ihre eigene USt-IdNr. auf.
- Sie fĂŒhren die USt-IdNr. Ihres Kunden auf (diese mĂŒssen Sie vorher erfragen und prĂŒfen).
- Sie mĂŒssen den folgenden Pflicht-Hinweis auf die Rechnung schreiben:
Steuerschuldnerschaft des LeistungsempfÀngersoder auf EnglischReverse Charge.
Der Sonderfall: Rechnungen in DrittlÀnder (z.B. Schweiz, USA, UK)
Wenn Ihr Kunde auĂerhalb der EU sitzt (sogenannte DrittlĂ€nder), ist der Fall anders, das Ergebnis aber Ă€hnlich. Da die Leistung nicht in Deutschland steuerbar ist, fĂ€llt ebenfalls keine deutsche Umsatzsteuer an. Das Reverse-Charge-Verfahren greift hier aber nicht.
Auf Ihrer Rechnung weisen Sie ebenfalls nur den Nettobetrag aus und können zur Klarstellung einen Hinweis wie ânicht im Inland steuerbare Leistungâ hinzufĂŒgen. Eine USt-IdNr. gibt es hier nicht.
Aus eigener Erfahrung: Die Angst vor der ersten Auslands-Rechnung
Der erste Kunde aus Ăsterreich â ein Grund zur Freude, aber bei mir auch zur leisen Panik. Ich erinnere mich gut, wie mich die Unsicherheit bei der Umsatzsteuer lange davon abgehalten hat, aktiv Kunden im EU-Ausland anzusprechen. Die gefĂŒhlte HĂŒrde, einen formalen Fehler auf der Rechnung zu machen und Ărger mit dem Finanzamt zu bekommen, war enorm. Doch die Recherche und das erste âEinfach-mal-machenâ haben gezeigt: Mit dem richtigen Wissen ĂŒber das Reverse-Charge-Verfahren ist es am Ende unkomplizierter und logischer als gedacht. Die gröĂte HĂŒrde war die im Kopf â und sie zu ĂŒberwinden, hat das GeschĂ€ft international geöffnet.
Die Weichen richtig stellen
Die FĂ€higkeit, international korrekte Rechnungen zu stellen, basiert auf der korrekten steuerlichen Erfassung im Inland. Der SchlĂŒssel dazu ist die rechtzeitige Beantragung Ihrer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
Gewerbo fĂŒhrt Sie sicher durch den âFragebogen zur steuerlichen Erfassungâ. Wir helfen Ihnen, von Anfang an die richtigen Kreuze zu setzen und alle notwendigen Nummern zu beantragen, damit Sie von Tag eins an fĂŒr das nationale und internationale GeschĂ€ft perfekt aufgestellt sind.
Wichtiger Hinweis & Quellen
Wichtiger Hinweis
Dieser Artikel dient ausschlieĂlich zu Informationszwecken und stellt keine steuerliche Beratung dar. Die Regeln zur Umsatzsteuer, insbesondere im internationalen Kontext, sind komplex und können von vielen Einzelfaktoren abhĂ€ngen. Trotz sorgfĂ€ltiger Recherche können wir keine Haftung fĂŒr die Richtigkeit der Inhalte ĂŒbernehmen. Wir empfehlen dringend, Ihre individuelle Situation mit einem qualifizierten Steuerberater zu besprechen.
Quellen
- Bundeszentralamt fĂŒr Steuern (BZSt): Die zustĂ€ndige Behörde fĂŒr die Vergabe und BestĂ€tigung von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern.
- Umsatzsteuergesetz (UStG): Die zentrale Rechtsgrundlage fĂŒr alle umsatzsteuerlichen Fragen in Deutschland.
