Die erste Steuererklärung als Selbstständiger: Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für 2025
Das erste Geschäftsjahr ist geschafft – herzlichen Glückwunsch! Sie haben die Hürden der Gründung gemeistert, erste Kunden gewonnen und Ihr Unternehmen ins Laufen gebracht. Doch nun steht der nächste große Meilenstein an, der viele Gründer mit Respekt erfüllt: die erste Steuererklärung als Selbstständiger.
Begriffe wie Anlage S, EÜR, Umsatzsteuererklärung und Gewerbesteuererklärung wirken auf den ersten Blick wie ein undurchdringlicher Dschungel. Doch keine Sorge. Wir nehmen Ihnen die Angst und zeigen Ihnen Schritt für Schritt, welche Erklärungen für Sie wirklich relevant sind, was sich hinter den Formularen verbirgt und welche Fristen Sie unbedingt auf dem Schirm haben müssen.
Welche Erklärungen muss ich abgeben?
Als Selbstständiger oder Unternehmer müssen Sie in der Regel mehrere Steuererklärungen abgeben, die unterschiedliche Steuerarten betreffen.
- Die Einkommensteuererklärung: Dies ist die zentrale Erklärung für Ihre persönlichen Einkünfte. Als Selbstständiger erklären Sie hier den Gewinn aus Ihrem Unternehmen.
- Die Umsatzsteuererklärung: Hier fassen Sie alle Ihre Umsatzsteuervoranmeldungen des Jahres zusammen. Sie ist auch für Kleinunternehmer Pflicht, auch wenn diese keine Umsatzsteuer gezahlt haben.
- Die Gewerbesteuererklärung: Diese ist nur für Gewerbetreibende relevant (nicht für Freiberufler). Sie dient der Ermittlung der Gewerbesteuer, die an Ihre Gemeinde gezahlt wird.
Die wichtigsten Formulare & Anlagen erklärt
Der Kern Ihrer unternehmerischen Steuererklärung ist die Ermittlung Ihres Gewinns. Für die meisten Gründer und Selbstständigen geschieht dies mit der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR).
Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (Anlage EÜR)
Dies ist die einfachste Methode zur Gewinnermittlung. Sie stellen hier einfach alle Ihre Betriebseinnahmen den Betriebsausgaben des Jahres gegenüber. Die Differenz ist Ihr Gewinn oder Verlust. Die Anlage EÜR ist das Herzstück Ihrer betrieblichen Steuererklärung.
Die Anlage S (Einkünfte aus selbständiger Arbeit)
Sind Sie Freiberufler (z.B. als Texter, Berater, Künstler), tragen Sie den in der EÜR ermittelten Gewinn in die Anlage S Ihrer Einkommensteuererklärung ein.
Die Anlage G (Einkünfte aus Gewerbebetrieb)
Sind Sie Gewerbetreibender (z.B. Händler, Handwerker, Agenturbetreiber), tragen Sie Ihren Gewinn stattdessen in die Anlage G ein.
Fristen & Termine, die Sie kennen müssen
Das Einhalten von Fristen ist gegenüber dem Finanzamt extrem wichtig, um teure Verspätungszuschläge zu vermeiden.
- Abgabe ohne Steuerberater: Wenn Sie Ihre Steuererklärung selbst erstellen, ist der Stichtag in der Regel der 31. Juli des Folgejahres.
- Abgabe mit Steuerberater: Wenn ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein Ihre Erklärung erstellt, verlängert sich die Frist automatisch auf den letzten Tag im Februar des übernächsten Jahres.
Profi-Tipp: Auch wenn Sie die Erklärung selbst machen, können Sie beim Finanzamt eine Fristverlängerung beantragen, wenn Sie einen triftigen Grund haben.
Der Grundstein für eine stressfreie Steuererklärung
Eine pünktliche und stressfreie Steuererklärung ist kein Hexenwerk. Ihr Erfolg basiert auf einer sauberen Buchführung und einer guten Organisation Ihrer Belege während des gesamten Geschäftsjahres. Wenn Sie Ihre Einnahmen und Ausgaben kontinuierlich erfassen, ist die Erstellung der EÜR am Jahresende nur noch eine Fleißaufgabe.
Genau hierbei unterstützt Sie Gewerbo von Anfang an. Wir helfen Ihnen, die administrativen Grundlagen Ihres Unternehmens sauber und digital aufzusetzen. Eine korrekte Anmeldung beim Finanzamt und ein klares Verständnis für Ihre Pflichten sind die beste Voraussetzung, um am Ende des Jahres nicht im Beleg-Chaos zu versinken und Ihre Steuererklärung souverän zu meistern.
Wichtiger Hinweis & Quellen
Wichtiger Hinweis
Dieser Artikel dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine steuerliche Beratung dar. Die Erstellung einer Steuererklärung kann je nach Geschäftsfall komplex sein. Trotz sorgfältiger Recherche können wir keine Haftung für die Richtigkeit der Inhalte übernehmen. Wir empfehlen bei Unsicherheiten oder komplexeren Sachverhalten dringend, die Hilfe eines qualifizierten Steuerberaters in Anspruch zu nehmen.
Quellen
Die Informationen in diesem Artikel basieren auf den Veröffentlichungen der deutschen Finanzverwaltung und den gesetzlichen Grundlagen.
- ELSTER-Portal: Das offizielle Portal zur elektronischen Abgabe Ihrer Steuererklärungen.
- Abgabenordnung (AO): Regelt die allgemeinen Verfahrensvorschriften und Fristen im Steuerrecht.
- Einkommensteuergesetz (EStG): Die gesetzliche Grundlage für die Ermittlung Ihres zu versteuernden Einkommens.